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Abfalltransport auf Autobahn stillgelegt - Fahrer schon 20 Stunden ohne Tagesruhezeit unterwegs

ID: 2018409

(ots) - Am Mittwoch, 14.11.2018, gegen
20:30 Uhr kontrollierte die Schwerverkehrskontrollgruppe der
Verkehrsdirektion Koblenz auf der BAB 61, Parkplatz "Struth" einen
aus einem westeuropäischen Nachbarstaat kommenden Lastzug. Sowohl auf
dem LKW, als auch auf dem Anhänger befanden sich Container, welche
mit Altmetallen zur Wiederverwertung befüllt waren.

Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass die
Anhängerdeichsel erheblich verbogen war und die Gesamthöhe circa 4,10
Meter, statt der erlaubten 4,00 Meter, betrug. Auch waren die
Container stark verformt und wiesen teilweise eine Breite von nahezu
2,80 Meter auf. Da ohne entsprechende Genehmigungen nur eine Breite
von 2,55 Meter zulässig ist, lag hier eine Überschreitung um nahezu
0,25 Meter vor.

Die Überprüfung der Lenkzeiten des Fahrers ergab, dass der Fahrer
zeitweise eine fremde Fahrerkarte einsetzte, um Fahrzeiten
aufzuzeichnen. Hierdurch wollte er auf seiner eigenen Fahrerkarte,
insbesondere durch falsche manuelle Nachträge, Lenkzeitverstöße
kaschieren. Anhang einer Auswertung des Massenspeichers des
Fahrtenschreibers konnte der Kontrolleur jedoch zweifelsfrei
feststellen, dass der Fahrer bis zum Kontrollzeitpunkt bereits seit
ungefähr 20 Stunden mit dem Lastzug unterwegs war. Eine Tagesruhezeit
hätte dieser aber bereits nach einer Lenkzeit von maximal 10 Stunden
einlegen müssen.

Bezüglich des verladenen Altmetalls konnte der Fahrer keinerlei
Nachweise vorlegen. Da es sich um eine grenzüberschreitende
Abfallverbringung handelte, hätten verschiedene abfallrechtliche
Bestimmungen eingehalten werden müssen. In diesem Zusammenhang
stehende Folgeermittlungen dauern noch an.

Die Weiterfahrt wurde untersagt und eine Ruhezeit angeordnet. Eine
Weiterfahrt wird erst wieder gestattet, wenn die abfallrechtlichen




Fragen geklärt sind und ein ordnungsgemäßer technischer Zustand,
insbesondere durch Austausch der beschädigten Anhängerdeichsel,
hergestellt ist. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung
in Höhe von 800,- EUR hinterlegen.




Rückfragen bitte an:

Verkehrsdirektion Koblenz

PHK Udo Humberg
Telefon: 0261-103-3355

www.polizei.rlp.de/vd.koblenz

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Datum: 15.11.2018 - 11:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-VDKO
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Gem. 55494 Liebshausen



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