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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"

ID: 2018668

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. November
2018) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 6. November 2018

die 26-jährige deutsche Staatsangehörige Derya Ö.

in Bochum durch Beamte des Polizeipräsidiums Bochum festnehmen
lassen.

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Derya Ö. schloss sich im Februar 2014 in Syrien der ausländischen
terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" an. Dort
heiratete sie nach islamischem Ritus einen Kämpfer der
Terrororganisation. Zu diesem stand sie bereits vor ihrer Ausreise
aus Deutschland über das Internet in Kontakt. In der Folgezeit lebte
Derya Ö. mit ihrem Ehemann in Syrien und im Irak. Sie führte den
gemeinsamen Haushalt und betreute das gemeinsame Kind. Die Familie
erhielt von der Terrororganisation monatliche
Unterstützungsleistungen. Während einer kurzzeitigen Trennung von
ihrem Ehemann heiratete die Beschuldigte nach islamischem Ritus ein
höherrangiges IS-Mitglied. Von diesem wurde sie allerdings drei
Wochen später wieder geschieden. Anschließend kehrte sie zu ihrem
früheren Ehemann zurück. Von ihm ließ sie sich an Schusswaffen
ausbilden. Zudem besaß sie während ihrer Zeit beim "IS" einen für ein
Selbstmordattentat geeigneten Sprengstoffgürtel. Einen
Sprengstoffgürtel bot sie auch über einen Messengerdienst zum Verkauf
an.

Nach der Inhaftierung ihres Ehemannes durch die Vereinigung lebte
die Beschuldigte in einem Frauenhaus des IS. Im Februar 2017 wurde
sie beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei festgenommen und




befand sich dort bis zu ihrer Wiedereinreise nach Deutschland am 25.
August 2017 in Abschiebehaft.

Die Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des
Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und
den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
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Datum: 15.11.2018 - 14:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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