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Weihnachtsgeschenke im Onlinehandel

ID: 2018936

(ots) -
Weihnachten steht wieder vor der Tür und jeder möchte für seine
Liebsten die passenden Geschenke finden. Um dem Einkaufstress in den
überfüllten Innenstädten zu entgehen, bestellen viele Menschen ihre
Geschenke ganz einfach und bequem über das Internet. Doch dabei ist
Vorsicht geboten.

Damit auch alles reibungslos funktioniert und es zu keinen bösen
Überraschungen kommt, informiert das Hauptzollamt München, was bei
der Onlinebestellung beachtet werden muss. "Denn nicht jedes
vermeintliche Schnäppchen im Internet ist am Ende auch billiger", so
der Leiter des Hauptzollamts München, Gerhard Rittenauer. "Verschickt
ein Onlinehändler seine Waren aus einem Drittland in die Europäische
Union, so fallen neben den üblichen Versandkosten möglicherweise auch
noch die Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern an."

Somit gelten für Postsendungen aus einem Drittland folgende
Bestimmungen: -Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und
keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie z.B. für
Alkohol oder Tabak, werden allerdings erhoben. -Warenwert über 22
Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) und
gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. -Warenwert über 150
Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige
Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert
der Sendung. Entscheidend ist also, welcher Betrag tatsächlich
gezahlt wurde, um die Ware zu erhalten. Sollten im Rechnungsendbetrag
auch Portokosten enthalten sein, werden diese nicht herausgerechnet.

Das Hauptzollamt München möchte auch auf das stetige Wachstum des
Onlinehandels und der immer größer werdenden Nachfrage nach
Markenprodukten hinweisen - die Zahl der Fälschungen und Plagiate,




also Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des
Originalherstellers versehen sind und auch vom Aussehen den
Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen, wächst
kontinuierlich.

Beachten Sie daher bitte, auch beim Kauf eines einzigen
gefälschten Artikels, welchen Sie für private Zwecke erwerben, kann
geschäftlicher Verkehr vermutet werden, wenn der Absender
unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt.

Diese schutzrechtrelevanten Waren kommen zu einem großen Teil aus
Nicht-EU-Staaten und dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf
gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden
Warenverkehrs ist daher Aufgabe des Zolls.

Zusatzinformation: Bestellungen im Internet sind einfach - doch
welche Waren darf ich mir aus dem Ausland zuschicken lassen? Wann
sind diese Waren zoll- und/oder steuerfrei? Wie sieht es mit
Geschenksendungen aus? Weitere Informationen zu Sendungen aus einem
Nicht-EU-Staat finden Sie unter www.zoll.de oder mit Hilfe der "Zoll
und Post"-App, welche sowohl im Google Play Store als auch im Apple
App Store kostenlos zum Download zur Verfügung steht.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 16.11.2018 - 06:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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