Information zur vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der deutsch - polnischen Binnengrenze durch die Republik Polen
(ots) - In der Zeit vom 3. bis 14. Dezember 2018 findet
im polnischen Katowice die 24. UN- Klimakonferenz statt. Aus diesem
Anlass werden durch die Republik Polen vom 22. November bis 16.
Dezember 2018 die Grenzkontrollen an den polnischen
Schengen-Binnengrenzen vorübergehend wiedereingeführt. In dieser Zeit
kann es zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen
Behörden kommen. Diese Kontrollen sollen die Sicherheit und den
störungsfreien Ablauf vor und während der UN-Klimakonferenz
gewährleisten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische
Binnengrenze ist in dem benannten Zeitraum nur an den von der
Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt. In der Region
von der Insel Usedom im Norden bis zur Landesgrenze
Mecklenburg-Vorpommern zu Brandenburg im Süden sind dies die
grenzüberschreitenden Verkehrswege:
- Seebad Ahlbeck - Swinoujscie,
- Garz - Swinoujscie,
- Hintersee - Dobieszyn,
- Blankensee - Buk,
- Linken - Lubieszyn (B 104)
- Ladenthin - Warnik und
- Pomellen - Kolbaskowo (BAB 11).
Darüber hinaus sind auch die grenzüberschreitenden Bahnlinien:
- Seebad Ahlbeck - Swinoujscie und
- Pasewalk - Szczecin
davon betroffen.
Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit
rechnen, beim Überschreiten der Grenze - auch an den Flug- und
Seehäfen - in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu
werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet,
beim Grenzübertritt ein gültiges Grenzübertrittsdokument (Reisepass
oder Personalausweis) mitzuführen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung
muss im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von
Grenzkontrollen durch Polen mit geringfügigen Verzögerungen beim
Grenzübertritt gerechnet werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Pasewalk
Manina Puck
Telefon: 03973/2047-103 o. Mobil 0172-5110961
Fax: 03973/2047-118
E-Mail: manina.puck(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_kueste
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Pasewalk, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.11.2018 - 10:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2019186
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-PW
Stadt:
Pasewalk
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Information zur vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an der deutsch - polnischen Binnengrenze durch die Republik Polen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Pasewalk (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).