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Spritdiebstahl führt zu Steuerstrafverfahren für den Bestohlenen

ID: 2019273

(ots) -
Eigentlich wollte der Fahrer eines belgischen Lastkraftwagens bei
Zollbeamten den Diebstahl von Diesel anzeigen; da der Mann sein
Fahrzeug jedoch mit steuerbegünstigtem Heizöl getankt hatte, erhielt
er von den Beamten auch einen Steuerbescheid.

Am vergangenen Donnerstag kam der Kraftfahrer am Autobahnparkplatz
Höllberg bei Weissach auf die Kontrolleinheit des Zolls zu und zeigte
den Beamten gegenüber an, dass in der Nacht aus dem Tank seines
geparkten Fahrzeugs durch einen unbekannten Täter Dieselkraftstoff
entwendet worden sei. Die Beamten informierten daraufhin die für
Diebstahldelikte zuständige Landespolizei. Außerdem untersuchten die
Zöllner den Hauptkraftstoffbehälter des Fahrzeuges und entdeckten,
dass die vorhandene Restmenge von etwa 100 Liter Treibstoff eine
starke Rotfärbung aufwies. Innerhalb der Europäischen Union werden
steuerbegünstigte Mineralölprodukte wie beispielsweise Heizöl mit
einem roten Farbstoff gekennzeichnet. Da das geringer besteuerte
Heizöl nicht als Kraftstoff verwendet werden darf, leiteten die
Zollbeamten gegen den bestohlenen Fahrer ein Steuerstrafverfahren ein
und erhoben für den gesamten 600 Liter fassenden Tank des Lastwagens
die hinterzogene Energiesteuer. Die Landespolizei konnte auf die
Anzeige des Fahrers vor Ort zunächst keinen Verantwortlichen für den
Diebstahl ermitteln. Der Spritdieb, der nun ebenfalls mit Heizöl im
Tank unterwegs seien dürfte, hatte den Parkplatz mutmaßlich schon
verlassen.




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Hauptzollamt Stuttgart
Pressesprecher
Thomas Seemann
Telefon: 0711-922-2324
E-Mail: presse.hza-stuttgart(at)zoll.bund.de
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Datum: 16.11.2018 - 11:30 Uhr
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