MitÜberbreite auf der B 217 unterwegs - Schwimmbeckentransport muss teure Zwangspause einlegen
(ots) - Am Mittwoch (14.11.2018) gegen 10:40 Uhr wurde
durch die Verfügungseinheit der Polizei Hameln ein auffällig breiter
Kleintransporter mit polnischem Kennzeichen auf der B217 in Bad
Münder festgestellt.
Der 57-jährige Fahrer hatte zwei, über drei Meter breite,
Fertigschwimmbecken auf seinem Fahrzeug transportiert. Aufgrund der
Ausmaße der Becken hätte der Fahrer die Überbreite seines Gespanns
mit Warntafeln und Rundumleuchten kennzeichnen müssen. Denn nur so
ist ein sicheres Vorankommen im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Als durch die Polizei festgestellt wurde, dass das vorgeschriebene
Material nicht nur nicht benutzt wurde, sondern auch keinerlei
Material mit an Bord war, wurde dem Mann aus Polen die Weiterfahrt
mit seinem Transporter untersagt. Zu hoch war die Gefahr, dass das
Gespann andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte.
Die Polizeibeamten stellten dann noch weiter fest, dass der
Kleintransporter des Mannes nicht über ein vorgeschriebenes
Kontrollgerät für die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten
verfügte. Er besaß zudem keine erforderliche Fahrerkarte.
Diese Tatsache wird nun vor allem für den verantwortlichen
Unternehmer richtig teuer, diesen erwartet ein Bußgeld in Höhe von
etwa 1.500EUR.
Der Fahrer musste für die angefallenen Ordnungswidrigkeiten eine
Sicherheitsleistung zahlen. Am nächsten Tag wurden die erforderlichen
Sicherungsmittel am Transporter angebracht und der 57-Jährige durfte
seine Fahrt fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Sandra Heltner
Polizeikommissariat Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 16.11.2018 - 14:45 Uhr
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