Festnahme
(ots) - Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte
gestern Abend ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam, bestehend
aus Bundespolizei und Schweizer Grenzwachtkorps, im Konstanzer
Stadtgebiet in Grenznähe einen 54-jährigen Mann.
Im Rahmen der Überprüfung des rumänischen Staatsangehörigen wurde
festgestellt, dass gegen den Mann im polizeilichen Fahndungsregister
ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I vorlag.
Das Amtsgericht München hatte den Mann im Jahr 2013 wegen
Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.900.- EUR
verurteilt (Urteil rechtskräftig seit Januar 2014). Der Verurteilte
hatte die Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt und war unbekannten
Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den
Vollstreckungshaftbefehl.
Gestern zahlte der Polizeipflichtige die geforderte Geldstrafe
(plus Verfahrenskosten in Höhe von 655,48 EUR) und wendete dadurch
eine 145-tägige Ersatzfreiheitsstrafe ab.
Er wurde im Anschluss wieder auf freien Fuß gesetzt.
Werle
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Datum: 17.11.2018 - 12:12 Uhr
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