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181117.1 Kiel: Einsatz von Pyrotechnik führte zum verspäteten Anpfiff der Partie zwischen Holstein Kiel II und dem VFB Lübeck

ID: 2019980

(ots) - Bei der Begegnung zwischen Holstein Kiel II und dem
VFB Lübeck führte der Einsatz von Pyrotechnik im Gästeblock zu einem
verspäteten Anpfiff des Spiels. Auch im Kieler Block zündeten Kieler
Fans Pyrotechnik. Die Polizei wird nun Videoaufzeichnungen auswerten,
um die Täter zu ermitteln. Zu weiteren nennenswerten Störungen kam es
nicht.

Die Anreise beider Fangruppen und auch der Einzug ins
Holsteinstadion verliefen zunächst weitestgehend problemlos. Das
Konzept der Polizei, die Kieler von den Lübecker Fans zu trennen,
ging erneut auf. Ein Lübecker Fan erhielt im Vorfeld eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige, weil er einen Feuerwerkskörper in der
Nähe des Stadions gezündet hatte.

Kurz vor Beginn der Partie brannten Lübecker Fans im Gästeblock
mehrere pyrotechnische Gegenstände ab. Zwei Leuchtkugeln wurden auf
das Spielfeld geschossen. Der Schiedsrichter forderte daraufhin beide
Mannschaften auf, zunächst wieder die Kabinen aufzusuchen. Nachdem
der Rauch sich verzogen und Ruhe in den Lübecker Block eingekehrt
war, konnte das Spiel mit ca. fünf Minuten Verspätung vor den ca.
2700 Zuschauern angepfiffen werden.

In der ersten Halbzeit kam es erneut zum Einsatz von Pyrotechnik,
diesmal allerdings aus dem Block der Kieler Fans. Der Schiedsrichter
unterbrach das Spiel jedoch nicht.

Auch in der zweiten Halbzeit wurde von Seiten der Kieler Fans
Pyrotechnik abgebrannt.

In allen drei Fällen verzichtete die Polizeiführung aus
Verhältnismäßigkeitsgründen auf Maßnahmen. Die Verursacher waren
nicht sofort eindeutig zu identifizieren.

Das Abbrennen der Pyrotechnik ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem
Sprengstoffgesetz und keine Straftat, solange kein Mensch verletzt
wird oder Sachschäden verursacht werden.

Eine Festnahme von Verdächtigen hätte zudem den Einsatz von




Polizeikräften im Zuschauerblock erfordert. Erfahrungsgemäß ein für
alle Beteiligten, aber auch für Unbeteiligte gefährliches
Einschreiten.

Die Auswertung der vorhandenen Videoaufzeichnungen soll jetzt
helfen, die Täter zu ermitteln.

Weitere nennenswerte Störungen gab es aus Sicht der Polizei nicht.

Matthias Felsch




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Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 17.11.2018 - 17:21 Uhr
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