Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen im Bahnverkehr überprüft
(ots) - In den zurückliegenden beiden Nächten hat die
Berliner Bundespolizei intensive Kontrollen zum Verbot des Mitführens
von gefährlichen Werkzeugen durchgeführt. Betroffen waren 13
innerstädtische Bahnhöfe.
Das Mitnahmeverbot gilt bereits seit dem 1. November 2018 und
betrifft u.a. Messer jeglicher Art, Reizgas sowie Gegenstände, die
als Schlagwaffen eingesetzt werden können. Die Überwachung erfolgt an
den verschiedenen Wochenenden in unterschiedlicher Intensität. So kam
es an diesem Wochenende insgesamt zu 2075 Personenkontrollen. Hierbei
deckten die Beamten insgesamt 55 Verstöße gegen das Mitführverbot auf
und stellten diesem Zusammenhang diverse Messer, Reizstoff,
Schraubendreher sowie mögliche Hiebwaffen sicher. In 13 weiteren
Fällen registrierten die Einsatzkräfte darüber hinaus Verstöße gegen
das Waffengesetz.
Durch die Kontrollen konnten insgesamt 93 Straftaten aufgedeckt
werden. Bei der Masse der Delikte handelte es sich um Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz (76 Fälle), das Aufenthaltsgesetz (drei
Fälle), einen Verstoß gegen das Waffengesetz und ein
Körperverletzungsdelikt. Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch 26
sogenannte Fahndungstreffer. Hier griffen die Einsatzkräfte u.a. zwei
vermisste Kinder/ Jugendliche auf und vollstreckten vier Haftbefehle.
Die Einhaltung des Verbotes wurde in beiden Nächten von zusätzlich
etwa 240 bis 300 Polizisten überwacht.
Das Verbot gilt noch bis zum 31. Januar 2019, jeweils freitags und
samstags von 20 bis 6 Uhr des Folgetages auf dem Streckenabschnitt
der S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnverbindungen zwischen den
Bahnhöfen Berlin-Lichtenberg und Berlin-Zoologischer Garten sowie
allen dazwischenliegenden Bahnhöfen.
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Datum: 18.11.2018 - 09:00 Uhr
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