Festnahme nach Zeigen einer Hakenkreuzflagge
(ots) - Ein 50-jähriger Mann, deutscher
Staatsangehörigkeit, zeigte am Freitagnachmittag in der Fußgängerzone
südlich des Hauptbahnhofs Gelsenkirchen eine Hakenkreuzflagge.
Hinzukommend fiel er durch ihn gerufene ausländerfeindliche Parolen
sowie eine Tätowierung auf, die strafrechtlich als Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen einzustufen ist. Eine Vielzahl von
Passanten nahm Anstoß am Verhalten des 50-jährigen. Die Polizei nahm
den Mann, der ohne festen Wohnsitz ist, fest und verbrachte ihn in
das Polizeigewahrsam, stellte die Flagge sicher und fertigte eine
Strafanzeige. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft nahm ein Richter den
50-jährigen in Hauptverhandlungshaft.
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Datum: 18.11.2018 - 10:05 Uhr
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