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Verkehrssicherheit: Winterreifen sind Pflicht

ID: 2021845

(ots) -
In der Winterzeit bestimmen oft Nässe, Nebel, Schnee und schlechte
Sicht die Verhältnisse auf rheinland-pfälzischen Straßen - eine
Herausforderung für jeden Fahrer. Wer ein nicht wintertaugliches
Fahrzeug führt, gefährdet sich und andere. Die Polizei
Rheinland-Pfalz gibt daher Tipps, worauf in den Wintermonaten an
ihrem Fahrzeug zu achten ist.

Gerade bei überraschenden Wetterumschwüngen und winterlichen
Straßenverhältnissen kommt es zu vermeidbaren Unfällen und
Verkehrsbeeinträchtigungen durch nicht wintertaugliche Fahrzeuge.
Winterreifen sind in der kalten Jahreszeit Pflicht. Die auf niedrige
Temperaturen abgestimmte Gummimischung und das spezielle Reifenprofil
haben in der kalten Jahreszeit gegenüber Sommerreifen klare Vorteile.
Der Bremsweg verringert sich deutlich und die Fahrstabilität ist
wesentlich höher.

Allein diese Merkmale sind für Ihre Verkehrssicherheit von
absoluter Wichtigkeit. In Gefahrensituationen sind sie entscheidend
für Ihre Sicherheit, die Ihrer Mitfahrer und auch aller anderen
Verkehrsteilnehmer.

Seit Januar 2018 müssen neue Winterreifen mit dem sogenannten
Alpine-Symbol (Schneeflocke) ausgestattet sein. Dieses Symbol wird
nur nach einem strengen Prüfverfahren vergeben. Falls Sie noch im
Besitz der "alten" M&S Reifen sind - keine Sorge: Diese Reifen dürfen
noch bis Ende September 2024 genutzt werden.

Wer den Witterungsverhältnissen nicht angepasst, also mit
Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR
(bei Behinderung) und 120 EUR (beim Verkehrsunfall).

Weitere Tipps für ein wintertaugliches Fahrzeug:

- Führen Sie einen Wintercheck durch oder lassen Sie bei der
nächstgelegenen Werkstatt Ihr Fahrzeug auf Wintertauglichkeit
prüfen. Neben Winterreifen und einer intakten Lichtanlage




sollten weitere Fahrzeugteile und -zubehör auf den Winter
vorbereitet werden.
- Achten Sie immer auf eine klare Sicht beim Fahren! Hier gilt es
rechtzeitig schlierende Scheibenwischblätter auszutauschen und
ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage zu
haben.
- Besorgen Sie sich folgende Winterausrüstung für Ihr Fahrzeug:
Antibeschlagtuch, Handschuhe, Eiskratzer, Handfeger, Schaufel,
Scheibenfrostschutz, Türschlossenteiser und Wolldecke.

Weitere Informationen für ein sicheres Fahren finden Sie unter
folgendem Link: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/ve
rkehrspraevention/tipps-rund-ums-fahrzeug/wintergefahren/




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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Datum: 20.11.2018 - 12:18 Uhr
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