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Unfälle auf schneeglatter Straße / K 26 bei Willebadessen gesperrt

ID: 2022209

(ots) - Willebadessen/Lichtenau, 20.11.2018, 15.30
Uhr

Durch einsetzenden Schneefall kam es am Dienstagnachmittag im
Kreisgebiet zu einzelnen Unfällen auf schneeglatten Straßen. Die
Kreisstraße 26 über die Egge zwischen Willebadessen und Lichtenau
musste ab 15.30 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Hier hatte sich
eine rund fünf Zentimeter dicke geschlossene Schneedecke gebildet,
daraufhin kam es in diesem Bereich zu mehreren Unfällen. Unter
anderem hatte sich eine Autofahrerin mit ihrem Fahrzeug überschlagen
und war auf dem Dach gelandet. Sie trug leichte Verletzungen davon.
Auch ein Lkw hatte sich quer gestellt. Der Verkehr wurde über L 763
zwischen Willebadessen und Kleinenberg umgeleitet.

In diesem Zusammenhang erinnert die Polizei in Höxter daran, die
Autos entsprechend der Witterung mit Winterreifen auszustatten. Bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sind
Winterreifen vorgeschrieben. Erlaubt sind Reifen, die als
wintertauglich gelten. Darunter fallen laut
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung die Reifen, die mit dem
Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.
Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung, die vor dem
1. Januar 2018 hergestellt wurden (erkennbar am eingeprägten
Herstellungsdatum), können im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis
Ende September 2024 genutzt werden. Experten raten zu einer
Profiltiefe von mindestens vier Millimeter und einen Winterreifen nur
maximal acht Jahre zu verwenden. Wer bei Schnee und Eis mit
Sommerreifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und
einen Punkt. Wenn es dadurch zu einer Behinderung anderer
Verkehrsteilnehmer kommt, werden sogar 80 Euro und ein Punkt fällig -
im Falle eines Verkehrsunfalls sogar 120 Euro und ein Punkt. Auch
gegen den Fahrzeughalter wird ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro fällig.





Bei einem Verkehrsunfall drohen Autofahrern unangenehme
Konsequenzen durch einen eingeschränkten Versicherungsschutz. So kann
der Versicherungsnehmer, der ohne die erforderlichen Winterreifen
unterwegs war, nach einem Verkehrsunfall mit mehreren Tausend Euros
zur Kasse gebeten werden. Dies gilt auch für Unfallopfer, bei denen
eine falsche Bereifung für den Unfall zu einer Mithaftung führen
kann. Hier zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
den Schaden oftmals nicht vollständig. /nig




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37671 Höxter

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Datum: 20.11.2018 - 16:09 Uhr
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