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"Gott der Unterwelt" vom Zoll beschlagnahmt /

Zoll entdeckt altägyptische Osiris Figur in Postpaket

ID: 2022305

(ots) -
In einem Postpaket aus Dubai hat der Hamburger Zoll eine 2.500
Jahre alte Osiris-Figur entdeckt. Der Wert der altägyptischen Figur
wurde mit 150 EUR angegeben. Der Empfänger des Paketes hat den "Gott
der Unterwelt und des Nils" über eine Internetplattform bestellt, die
auf ihrer Homepage die angebliche Legalität der Käufe bestätigt.
Dennoch ist das Kulturgutschutzgesetz zu beachten, welches
Genehmigungen für die Ein- bzw. Ausfuhr der Figur fordert. Diese
konnte der Käufer nicht vorweisen, so dass die knapp neun cm große
Statue sichergestellt und dem Hamburger Staatsarchiv übergeben wurde.

"Wer im Internet nach dem ganz besonderen Weihnachtsgeschenk
sucht, sollte sich auch immer über die zollrechtlichen Belange im
Klaren sein. Ein Blick auf die Seite zoll.de kann verhindern, dass
statt des tollen Weihnachtsgeschenks ein Bußgeldbescheid unter dem
Tannenbaum liegt" so die Pressesprecherin des Hauptzollamtes
Hamburg-Stadt Kristina Severon.

Zusätzliche Informationen zum Kauf von Kunstgegenständen:

Die Einfuhr von Sendungen aus Nicht EU-Staaten ist durch Verbote,
Genehmi-gungspflichten oder sonstige Maßnahmen teilweise erheblich
eingeschränkt.

So sollen z.B. Einfuhrverbote verhindern, dass gestohlene oder
illegal beschaffte Kunstgegenstände unbefugt über Grenzen hinweg
befördert werden. Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in
Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an
Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale
Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm
ansteigen. Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen
Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen,
sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein-
und Ausfuhrverbote erforderlich. Die Zollverwaltung wirkt bei der




Ãœberwachung der bestehenden Verbote mit.

Zusätzliche Informationen zu Bestellungen im Internet:

Bestellungen von Weihnachtsgeschenken im Internet sind einfach -
doch auch hier sind Einfuhren von Sendungen aus Nicht EU-Staaten
teilweise durch Verbote, Genehmigungspflichten oder sonstige
Maßnahmen eingeschränkt. Folgende Themenbereiche spielen neben der
Erhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Postverkehr gerade im
Weihnachtsgeschäft eine große Rolle:

1. Marken- und Produktpiraterie Fälschungen und Plagiate sind
Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind
und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität
täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren
kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten
Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen und können
bei einem entsprechenden Grenzbeschlagnahmeantrag des
Markenrechtsinhabers vom Zoll sichergestellt werden.

2. Produktsicherheit In die Europäische Union dürfen nur Produkte
eingeführt werden, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der
Europäischen Union hergestellt wurden, um den Verbraucher vor
unsicheren Produkten zu schützen. Ergeben sich bei der
Einfuhrabfertigung Anhaltspunkte dafür, dass ein Verstoß gegen diese
Vorschriften vorliegt, unterrichtet die Zollstelle die zuständige
Marktüberwachungsbehörde. Diese entscheidet, ob ein Produkt
eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar
vernichtet werden muss.

3. Arzneimittel Der Verkehr mit Arzneimitteln unterliegt in
Deutschland zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken
und Schäden strengen Vorschriften nach dem Arzneimittelgesetz (AMG).

4. Feuerwerkskörper Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut vom
normalen Post- oder Kurierversand ausgeschlossen und unterliegen den
speziellen Versand- und Transportvorschriften des Gefahrgutrechts. Im
Fall eines Versands sollte daher unbedingt bei der Post oder bei dem
beauftragten Frachtführer Erkundigungen eingeholt werden.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hamburg-Stadt
-Kommunikation-
Kristina Severon
Telefon: 040/ 426206-183
E-Mail: presse.hza-hamburg-stadt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Hamburg-Stadt, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 21.11.2018 - 07:00 Uhr
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