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Weihnachtszeit - Päckchenzeit:

Wie das Paket durch den Zoll kommt

ID: 2022386

(ots) -
Die Weihnachtszeit ist die Hochphase bei Paketversendern und
-diensten. Aber auch in den Paketkammern des Zolls stapeln sich
Geschenke und Lieferungen aus aller Welt bis an die Decke.

Bestellungen im Internet sind einfach und der Lieferant meist nur
ein paar Klicks entfernt. Wissentlich oder unwissentlich landen die
Bestellungen jedoch oft im Ausland und bei der Einfuhr des begehrten
Schnäppchens fallen möglicherweise zusätzlich Zölle,
Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern an.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende
Bestimmungen: Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine
Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für
Alkohol oder Tabak, werden erhoben. Warenwert über 22 Euro bis 150
Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19 Prozent oder 7 Prozent) und
gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben. Warenwert über 150
Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige
Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Auch reine Geschenksendungen von einem privaten Absender an einen
privaten Empfänger sind nur bis zu einem Wert von 45 Euro und unter
gewissen Bedingungen frei von Abgaben. Eine Postsendung aus einem
Nicht-EU-Staat muss daher grundsätzlich zollamtlich abgefertigt
werden. Sendungen, für die keine Abgaben entstehen und die keine
Waren enthalten, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, können
oftmals direkt an den Empfänger ausgeliefert werden.

Die geltenden Verbote oder Beschränkungen für die Wareneinfuhr
gelten natürlich auch im Postverkehr. "Vermeintlich günstige
Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen,
wenn diese gefälscht sind", so Martina Stumpf, Pressesprecherin des
Hauptzollamts Nürnberg. "Die Waren werden sichergestellt und
vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten nicht erstattet.




Außerdem erwartet den Paketempfänger ggf. ein zivilrechtliches
Verfahren mit dem Rechteinhaber." Sichergestellt werden u.a. auch
geschützte Tiere und Pflanzen, Arzneimittel oder Waffen.

Bei geplanten Bestellungen von Waren aus Nicht-EU-Staaten ist es
daher ratsam, sich zuvor bei der zentralen Auskunftsstelle des Zolls
(Tel. 0351/44834-510) oder unter www.zoll.de zu informieren.

Tipp: Wichtige Informationen rund um die Einfuhr im
internationalen Postverkehr erhalten Sie auch mit der kostenlosen
Smartphone-App "Zoll und Post".




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 21.11.2018 - 09:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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