Bad Bergzabern: Verkehrskontrollen
(ots) - Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern
führten am Dienstagnachmittag in der Ortsdurchfahrt von Bad
Bergzabern eine Verkehrskontrolle durch. Der Hauptaugenmerk lag auf
ordnungsgemäße Beleuchtung der Fahrzeuge und vorschriftsmäßige
Bereifung. Fünf Fahrzeugführer mussten wegen defekter Beleuchtung
beanstandet werden. Drei weitere Fahrzeugführer wurden wegen
abgelaufenem TÜV sanktioniert und vier Andere hatten die
vorgeschriebenen Dokumente nicht dabei. Außerdem stellte man ein
Verstoß gegen das Handyverbot, ein Gurtverstoß und ein Fahrzeug fest,
an welchem beide Hinterreifen abgefahren waren. In diesem
Zusammenhang weist die Polizei nochmals darauf hin, dass eine
ordentliche Beleuchtung gerade in der dunklen Jahreszeit von enormer
Bedeutung ist und bittet die Autofahrer um regelmäßige Überprüfung
der Beleuchtungseinrichtungen und auch der ordentlichen Bereifung.
Bereits am Vormittag hatten Beamte der Inspektion gezielt
Verkehrskontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurden vier
Autolenker bei Verstoß gegen ein Durchfahrtsverbot ertappt und mit
Verwarnungsgeldern belegt. Außerdem wurden diverse Mängelberichte
ausgefertigt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Bergzabern
Telefon: 06343-9334-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.11.2018 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2022790
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt:
Bad Bergzabern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bad Bergzabern: Verkehrskontrollen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Landau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).