Die Polizei informiert: Radfahrausbildung im Kreis Ludwigsburg
(ots) -
Die polizeiliche Fahrradausbildung in Klasse 4 aller Grund- und
Förderschulen ist grundlegender und unverzichtbarer Baustein für die
Gewährleistung einer sicheren Teilnahme von Kindern im
Straßenverkehr. Die Kinder sollen in die Lage versetzt werden, sich
sicher im Straßenverkehr zu bewegen und auch komplexe Problem- und
Konfliktsituationen bewältigen zu können. Die Vermeidung von
Verkehrsunfällen mit Kindern ist gesellschaftliches Ziel und wichtige
polizeiliche Aufgabe.
Eine Neuregelung der einschlägigen Verwaltungsvorschrift von
Innen- und Kultusministerium zur Durchführung der
Jugendverkehrsschule bringt eine Veränderung der praktischen
Ausbildung mit sich. Demnach müssen die ersten beiden der insgesamt
vier praktischen Übungseinheiten zwingend außerhalb des öffentlichen
Verkehrsraums im sog. Schonraum stattfinden. Die komplette Schulung
wie bisher im öffentlichen Verkehrsraum durchzuführen ist daher
rechtlich nicht mehr möglich.
Frühestens ab der dritten Übungseinheit ist eine Schulung im
öffentlichen Verkehrs-raum möglich, sofern das Leistungsvermögen der
Kinder hierfür ausreicht und weitere Rahmenbedingungen, wie etwa ein
geeigneter Straßenraum und eine ausreichende Anzahl erwachsener
Helfer, gegeben sind.
Im Idealfall handelt es sich bei diesem Schonraum um einen
stationären Übungsplatz, auf dem störungsfrei und unter realistischen
Bedingungen geübt werden kann. Im Kreis Ludwigsburg gibt es mit
Vaihingen/Enz und Ludwigsburg-Eglosheim aber nur zwei dieser
stationären Plätze. Sie werden von den örtlichen und umliegenden
Schulen rege genutzt und sehr gut angenommen. Der Kosten- und
Zeitaufwand für den Bustransport der Kinder macht sich bezahlt, denn
die Vorteile, die das Üben auf den Plätzen mit sich bringt,
überwiegen deutlich.
Einigen Kommunen nutzen unterdessen mobile Übungsplätze in
Schulnähe, zu denen die Kinder mit ihren eigenen Fahrrädern fahren
können. Deren Anzahl reicht für eine optimale Durchführung der
Radfahrausbildung jedoch nicht aus. Die Polizei sucht insbesondere
für den nördlichen und südlichen Landkreis weitere geeignete Plätze
und setzt dabei auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
den Kommunen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 21.11.2018 - 14:07 Uhr
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