Großbaustelle in Freiburg kontrolliert
(ots) - Bereits Ende Oktober kontrollierten Kräfte des
Hauptzollamts Lörrach - unterstützt von Kollegen der
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein - ein größeres Bauvorhaben in
Freiburg. Die Prüfung erfolgte verdachtslos mit Blick auf die
erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung, den vorgeschriebenen
Mindestlohn und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Die fünfzehn
Zöllner und zwei Bundespolizisten befragten so 46, bei sechs
verschiedenen Baufirmen beschäftigte Arbeitnehmer. Danach bedürfen
fünf Sachverhalte einer weiteren Überprüfung in den Unternehmen
selbst: In zwei Fällen lieferten die Antworten der befragten Arbeiter
Hinweise darauf, dass der Mindestlohn nicht in korrekter Höhe
ausbezahlt wird, zwei Beschäftigte sind möglicherweise nicht
ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet. In einem
Fall könnte es sich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung handeln.
Solche Leiharbeitsverhältnisse sind im Bauhauptgewerbe unzulässig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 22.11.2018 - 09:48 Uhr
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