Führen eines Rollers ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Einbeck vo. OT Immensen, Landesstraße 572,
Mittwoch, 21. November 2018, 09.30 Uhr. Anlässlich einer stationären
Verkehrskontrolle wurde ein 43-jähriger Fahrzeugführer eines
Kleinkraftrollers angehalten und überprüft. Bei der Kontrolle des
Rollers wurde festgestellt, dass der Roller nicht gedrosselt ist und
dadurch auch die möglichen 45 km/h fährt. Damit benötigt man für das
Führen dieses Rollers auch einen Führerschein. Da der Rollerfahrer
aber nicht im Besitz eines solchen Führerscheines ist, war damit eine
Weiterfahrt nicht mehr möglich und es wurde gegen ihn ein
Strafverfahren eingeleitet.
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Datum: 22.11.2018 - 10:01 Uhr
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