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Auch Weihnachtsgeschenke passieren den Zoll

Mobile Hilfestellung bei der Zollabwicklung durch die App "Zoll und Post"

ID: 2023234

(ots) -
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Nicht selten müssen
Geschenkpäckchen den Zoll passieren. Gerade bei Internetbestellungen
kommen Warensendungen häufig aus Nicht-EU-Ländern. Bei der
Zollabfertigung müssen Empfänger Verbote und Beschränkungen beachten
und mit Einfuhrabgaben rechnen.

Für Verbraucher hat der Zoll im Internet hilfreiche Informationen
zur Zollabwicklung (www.zoll.de) zusammengestellt. Für mobile
Endgeräte steht die App "Zoll und Post" bereit und führt
Paketempfänger benutzerfreundlich durch die Zollabwicklung. Sie gibt
einen Überblick über zollrechtliche Bestimmungen und berechnet mit
dem integrierten Abgabenrechner auch voraussichtliche Einfuhrabgaben.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land fällt ab einem
Sendungswert von 22 Euro grundsätzlich die Einfuhrumsatzsteuer an. Ab
einem Wert von 150 Euro kann, abhängig von der Ware, Zoll
hinzukommen. Geschenksendungen von privat an privat unterliegen unter
bestimmten Voraussetzungen und bis zu einem Warenwert von 45 Euro
keinen Abgaben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die
Vergünstigung einer pauschalen Abgabenberechnung mit maximal 17,5
Prozent.

Die Zoll-App warnt auch vor Produkten, die gefährlich oder
verboten sind. Beinhalten Sendungen verbrauchsteuerpflichtige Waren,
wie beispielsweise Kaffee, Branntwein oder Bier können weitere
Beschränkungen und Abgabenpflichten durch die App aufgezeigt werden.

Knapp 40.000 Postsendungen erreichten im vergangenen Jahr die
Zollämter des Hauptzollamts Schweinfurt. Dabei handelte es sich um
den Anteil der Sendungen, der nicht direkt den Empfängern zugestellt
werden konnte, beispielsweise weil Angaben zu Inhalt oder Wert der
Sendung fehlten, unvollständig oder fehlerhaft waren. Auch Verbote
und Beschränkungen, handelspolitische Maßnahmen oder Bestimmungen des




Außenwirtschaftsrechts können eine Mitwirkung des Warenempfängers
erfordern. Liegen jedoch die Voraussetzungen vor, werden Pakete den
Empfängern direkt zugestellt. Unter Umständen übernehmen auch die
Post- und Paketdienstleister die Zollabfertigung für die Empfänger.

Für eine Zollabwicklung vor dem Weihnachtsfest stehen Ihnen die
sechs regionalen Zollämter des Hauptzollamts Schweinfurt in
Aschaffenburg, Dettelbach-Mainfrankenpark, Schweinfurt, Bamberg,
Coburg und Bayreuth bis zum 21. Dezember 2018 zu den regulären
Öffnungszeiten zur Verfügung.

Hintergrundinformationen: Die App "Zoll und Post" ist kostenlos im
Apple App Store und im Google Play Store verfügbar. Detaillierte
Informationen zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu
nicht erlaubten Waren sind unter www.zoll.de eingestellt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Schweinfurt
Pressesprecherin
Tanja Manger
Telefon: 09721-6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Schweinfurt, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 22.11.2018 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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