Thema: Gewalt gegen Rettungskräfte - Erfahrungsaustausch
(ots) -
Zum Erfahrungsaustausch rund um das Thema "Gewalt gegen
Rettungskräfte" haben sich am Freitag Einsatzkräfte der
Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei beim Polizeipräsidium
Westpfalz getroffen.
Neben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erfahren auch
Hilfeleistende von Rettungsdienst und Feuerwehr zunehmend Gewalt.
Während die Angehörigen der Polizei schon alleine als Träger des
Gewaltmonopols mit dieser Thematik vertraut sind und im Rahmen von
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auf Gewalterfahrungen vorbetreitet
werden, liegen bei Kräften anderer Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) wenige Erfahrungswerte vor.
Diesem Gedanken folgend lud das Polizeipräsidium Westpfalz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer BOS zu einem Seminartag ein.
Dr. Markus Matthias Thielgen, Psychologe der Hochschule der Polizei
Rheinland-Pfalz (HdP), sowie Thomas Sauer, Kommunikationsexperte der
HdP, stellten Möglichkeiten zum Umgang mit Gewalt im Alltag von
Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr dar. Insbesondere die
polizeilichen Teilnehmer konnten von ihren Erfahrungen im Umgang mit
gewalttätigen Situationen berichten und sich mit anderen
Einsatzkräften austauschen.
Mit einer Gesetzesänderung reagierte der Gesetzgeber im Jahr 2017
auf die zunehmende Gewalt gegenüber Rettungskräften und führte den
Paragraphen 115 Strafgesetzbuch ein. Demnach wird bestraft, wer bei
Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der
Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes durch
Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Wer in diesen
Situationen die Einsatzkräfte tätlich angreift wird bestraft. Das
Strafmaß sieht dabei Geldstrafen beziehungsweise Freiheitstrafen von
bis zu fünf Jahren vor.
Den Einsatzkräften von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei
schlagen immer öfter Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegen. Immer
öfter wird ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert -
mangelnder Respekt vor dem Gesetz und vor den Menschen, die es
durchsetzen. Mit der Gesetzesänderung werden tätliche Angriffe gegen
Einsatzkräfte künftig härter bestraft. Und dies unabhängig davon, ob
sie gerade eine Vollstreckungshandlung vornehmen oder nur in
sonstiger Weise dienstlich handeln. |erf
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Datum: 23.11.2018 - 14:25 Uhr
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