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(KA) Karlsruhe - Verkehrskontrollen in der Vorweihnachtszeit, Hinweise und Tipps Ihrer Polizei

ID: 2024525

(ots) - Angesichts der bevorstehenden Adventszeit möchte
die Polizei einmal mehr vor den oftmals unterschätzten Gefahren von
Alkohol am Steuer warnen und darauf hinweisen, dass vermehrt Alkohol-
und Drogenkontrollen durchgeführt werden.

So wurde am Donnerstagabend in Karlsruhe-Durlach innerhalb von
fünf Minuten gleich zwei Verkehrsteilnehmerinnen unter
Alkoholeinwirkung kontrolliert. Eine 44-jährige Mercedes-Fahrerin
wies dabei eine Atemalkoholkonzentration von 0,9 Promille und eine 30
Jahre alte Toyota-Fahrerin 0,6 Promille auf. Beide
Fahrzeugführerinnen müssen mit entsprechenden Anzeigen rechnen.

Die Polizei rät dringend davon ab, nach dem Besuch von Weihnachts-
bzw. Jahresabschlussfeiern oder Weihnachtsmärkten und dem Konsum
alkoholischer Getränke, auch nur kurze Strecken nach Hause selbst mit
dem Auto zurücklegen. Mit zunehmendem Alkoholspiegel ist auch die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt und das Unfallrisiko steigt. Der
Alkoholgehalt und die Wirkung verschiedener Punsch-Getränke werden
dabei oft unterschätzt. Auch sollte berücksichtigt werden, dass der
Körper Zeit braucht, um den Alkohol abzubauen. So kann nach
entsprechendem Konsum die Fahrtüchtigkeit noch am nächsten Morgen
entscheidend eingeschränkt sein. Alkohol ist nach wie vor eine
häufige Ursache für schwere Verkehrsunfälle. Der Fahrer gefährdet
nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer,
weshalb folgende Hinweise beachtet werden sollten:

- Lassen Sie ihr Fahrzeug nach dem Konsum von alkoholischen
Getränken stehen
- Benutzen Sie nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel oder
Taxis
- Organisieren Sie alternativ schon im Vorfeld Ihre Heimfahrt mit
einem nüchternen Fahrer oder einer Fahrgemeinschaft
- Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen, alkoholisierten Personen mit




und halten Sie diese vom Fahren ab
- Bedenken Sie die schwerwiegenden Folgen einer Fahrt unter
Alkoholeinfluss:

Neben dem möglichen Verlust des Führerscheins und der Bezahlung
hoher Geldstrafen drohen auch strafrechtliche Konsequenzen. Unter
Umständen sind auch Folgen bis hin zum Verlust Ihres Arbeitsplatzes
möglich. Verursachen Sie unter Alkoholbeeinflussung auch noch einen
Verkehrsunfall, könnten auch Schmerzensgeld-, Schadenersatz- und
Regressforderungen von Versicherungen auf Sie zukommen.

Frank Otruba, Pressestelle




Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 23.11.2018 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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