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Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Stuttgart und des Polizeipräsidiums Stuttgart:

Jugendschutzvorschriften im Fokus polizeilicher Maßnahmen

ID: 2024534

(ots) - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbe-
und Gaststättenbehörde der Stadt Stuttgart und Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamte des Hauses des Jugendrechts legen dieser Tage, unter
anderem auch im Umfeld des anstehenden Stuttgarter Weihnachtsmarkts,
ein erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung einschlägiger
Jugendschutzbestimmungen. Insbesondere der Verkauf branntweinhaltiger
Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren stellt eine erhebliche
gesellschaftliche und gesundheitliche Gefahr dar. Immer wieder müssen
Kinder oder Jugendliche ärztlich behandelt werden, weil diese zu viel
Alkohol getrunken haben. Darüber hinaus geht von Alkoholkonsum ein
nicht zu unterschätzendes Suchtrisiko aus. Schließlich senkt Alkohol
die Hemmschwelle zu Gesetzesübertretungen. Das Jugendschutzgesetz
stellt klar, dass die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an
Jugendliche mit empfindlichen Geldbußen belegt werden kann. Um die
Vorschriften zu überwachen werden teilweise auch Testkäufer
eingesetzt, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
Betreiber von Verkaufsstellen für Spirituosen müssen jederzeit mit
deren Auftreten rechnen. Offenbar zeigen die Maßnahmen bereits
Wirkung. Während die Testkäufer anfangs nahezu in allen Fällen
Alkoholika erwerben konnten, missachten die Händler zwischenzeitlich
nur noch vereinzelt die Vorschriften.

Solche Überwachungsmaßnahmen führten im Oktober 2018 auf dem
Stuttgarter Volksfest und bei Einzelhandelsbetrieben an den
Zugangswegen zum Festplatzgelände zu den folgenden Ergebnissen: Bei
50 Testkäufen innerhalb von zwei Tagen stellten die Beamten acht
Verstöße fest. Die Verkäufer haben jeweils hochprozentige Alkoholika
an die Testkäufer abgegeben, ohne sich um deren Alter zu kümmern.
Drei Betriebe fielen gleich mehrfach hintereinander negativ auf.

Weitergehende Informationen zum Jugendschutz und insbesondere zum




Thema Alkohol erhalten Sie unter folgendem Link.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/drogen/alkohol

Informationen zum Haus des Jugendrechts:
http://www.haus-des-jugendrechts-stuttgart.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Stuttgart
Pressestelle
Telefon: 0711 8990-1111
E-Mail: stuttgart.pressestelle(at)polizei.bwl.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 06.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten:
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Datum: 23.11.2018 - 15:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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