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Pressemeldung PI Mayen, Wochenende 23./24.11.2018

ID: 2025089

(ots) - *Zechbetrug Am Nachmittag des 23.11.18 kam es in
einem Friseursalon in Polch zu einem Zechbetrug. Zwei Jugendliche
entfernten sich nach einem in Anspruch genommenen Haarschnitt aus dem
Ladenlokal, ohne die Leistung zu bezahlen. Sie konnten im Nachgang
schnell ermittelt werden und müssen sich jetzt, neben der Zahlung der
ausstehenden Kosten, einem Strafverfahren stellen.

*Trunkenheitsfahrt Am Freitag den 23.11.18 kam es gegen 17:00 Uhr
in Mayen zu einer nicht unerheblichen Trunkenheitsfahrt. Im Rahmen
eines Tierarztbesuches konnte durch Zeugen bei zwei Kunden deutlicher
Alkoholgeruch festgestellt werden. Im Nachgang wurde ermittelt, dass
die Tierhalter aus Ettringen mit ihrem PKW, in alkoholisiertem
Zustand (1,5 und 1,2 Promille), mit drei Hunden an Bord zu der Praxis
gefahren sind. Das trinkfeste Pärchen beschuldigte sich jedoch
gegenseitig, das Fahrzeug geführt zu haben. Um das zukünftige
Ermittlungsergebnis nicht zu gefährden, wurde beiden Beteiligten eine
Blutprobe entnommen.

*Sachbeschädigung an Fahrzeugen In der Nacht vom 23.11 auf den
24.11.18 kam es in der Hauptstraße in Mayen-Kürrenberg zu
Sachbeschädigungen an zwei geparkten Fahrzeugen. Es wurden jeweils
Seitenspiegel der PKW abgetreten. Wer Hinweise zum Tathergang oder
möglichen Tätern geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei Mayen
in Verbindung zu setzen.

*Einbrüche in Gartenanlage In der Kleingartensiedlung St.-Barbara
Straße in Mayen kam es nun zum wiederholten Male zu Einbrüchen in
Gartenhäuser. Neben dem entstandenen Schaden an den Hütten, wurden
auch diverse Gegenstände entwendet. Durch die eingesetzten Beamten
konnten vor Ort mehrere Spuren gesichert werden, welche jetzt im
Strafverfahren ausgewertet werden.

*Kontrolle von Shisha-Bars Mayen Am Abend des 24.11.18 wurden
durch die Polizei Mayen sowie das Ordnungsamt Kontrollen in




Shisha-Bars in Mayen durchgeführt. Diese dienten der Überwachung des
Jugendschutzgesetzes und zeigten umgehend ihre Erforderlichkeit:
Mehrere Minderjährige konnten im Rahmen der Maßnahme in den
Lokalitäten festgestellt und diesen verwiesen werden. Die Betreiber
der Bars müssen sich nun verantworten. In diesem Zusammenhang ergeht
nochmals der Hinweis, dass Personen unter 18 Jahren der Aufenthalt in
einer Shisha-Bar nicht gestattet ist!




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Mayen

Telefon: 02651-801-0
www.polizei.rlp.de/pd.mayen

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 25.11.2018 - 10:55 Uhr
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