Chef schickt unter Zeitdruck nacheinander illegale Mitarbeiter in Zollkontrolle bei Nörten-Hardenberg
(ots) -
Um die Ladung seines illegalen Mitarbeiters von einer
Zollkontrolle abzuholen, schickte ein Spediteur am 25. November 2018
gleich den nächsten illegalen Mitarbeiter in die Kontrolle des
Göttinger Zolls.
Ausgangspunkt war die Kontrolle eines polnischen Kleintransporters
auf der Autobahn 7 am Sonntagmorgen. Dabei stellte sich heraus, dass
der ukrainische Fahrer weder eine gültige Aufenthalts- noch
Arbeitserlaubnis hatte. Als die Zöllner ihm dann mitteilten, dass er
die Fahrt nicht würde fortsetzen können, informierte dieser seinen
Chef, der kurzerhand einen Ersatzfahrer für die eilige Fracht
losschickte. An der Kontrollstelle angekommen, wollten die Zöllner
auch dessen Papiere sehen und stellten verdutzt fest: wieder ein
Ukrainer, wieder keine Aufenthaltserlaubnis, wieder keine
Arbeitserlaubnis!
"Ehrlicherweise kann ich mir das nur durch den enormen Zeitdruck
im Transportgewerbe erklären", kommentiert ein eingesetzter
Kontrollbeamter und weist damit auf den ernsten Hintergrund der
nahezu grotesken Situation hin. Gerade sonntags übernehmen
Speditionen auf Grund des Sonntagsfahrverbotes für schwere Lastwagen
eilige Kurierfahrten regelmäßig mit Kleintransportern. Da diese
jedoch grundsätzlich keiner Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen,
sind oft die zeitlichen Vorgaben der Auftraggeber enorm.
Für den Kontrollerfolg macht Pressesprecher Andreas Löhde vom
zuständigen Hauptzollamt Braunschweig vornehmlich die eingesetzten
Kollegen verantwortlich: "Wenn wir nicht russischsprachige Kollegen
im Einsatz gehabt hätten, hätten wir den Ersatzfahrer vielleicht gar
nicht kontrolliert, denn eigentlich rechnet niemand mit so viel
Dreistigkeit". Diesen war sofort aufgefallen, dass die beiden Fahrer
bei der Ladungsübergabe in ihrer Muttersprache reden und diese
außergewöhnliche Dreistigkeit tatsächlich vorliegt.
So kurios die beschriebene Kontrollsituation war, so blieb ihr
Ergebnis doch kein Einzelfall: innerhalb wenigen Stunden stoppten die
Zöllner an derselben Stellen drei weitere polnische Kleintransporter
mit ukrainischen Fahrern ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. In
allen fünf Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des
illegalen Aufenthalts und der illegalen Beschäftigung von Ausländern
eingeleitet.
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de
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Datum: 26.11.2018 - 13:15 Uhr
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