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Bocholt - Schwerpunktkontrollen: Zweiräder ohne Licht im Fokus der Polizei

Geisterfahrer auf Bocholter Stadtring unterwegs

ID: 2026834

(ots) - Ja tatsächlich - aber nicht nur einer: Täglich
stellt die Polizei eine Vielzahl von Geisterfahrern auf zwei Rädern
u. a. im Stadtgebiet Bocholt fest. "Ach es geht um Radfahrer auf der
falschen Radwegseite. Und ich dachte schon, da wäre einer mit dem
Auto als Geisterfahrer aufm Ring unterwegs gewesen!" - Stimmt, das
wäre wohl noch gravierender und gefährlicher gewesen. Ungefährlich
ist das vermeintlich harmlose Befahren der falschen Radwegseite
jedoch in keinem Fall: Als Autofahrer kennen Sie das: Sie wollen von
der Straße nach rechts auf den Supermarktparkplatz abbiegen. Neben
der Straße verläuft ein Radweg. Wie Sie es in der Fahrschule gelernt
haben, kündigen Sie Ihre Absicht abzubiegen mit dem Blinker
rechtzeitig an und vergewissern sich dann mit einem Schulterblick
nach rechts, ob auch wirklich von hinten kein Radfahrer kommt,
während Sie bereits Ihren Abbiegevorgang einleiten. Womit Sie nicht
rechnen: Ein Radfahrer befährt den Radweg auf der falschen
Radwegseite. Dieser rechnet damit, von Ihnen durchgelassen zu werden.
Sie haben ihn jedoch nicht mal gesehen. Es kommt zum Unfall.
Abbiegeunfälle sind eine der häufigsten Unfallarten, bei denen
Radfahrer schwer oder gar tödlich verletzt werden. Das Befahren der
falschen Radwegseite führt aber immer wieder zu heftigen
Zusammenstößen zwischen Radfahrern. Besonders häufig ist dies im
Bereich von Kurven, Kuppen, Engstellen und Grundstückseinfahrten der
Fall. Wenn zwei Köpfe ohne Helm an einander schlagen, sind schwerste
und leider oft auch tödliche Unfallfolgen vorprogrammiert.
Schließlich birgt das Befahren der falschen Radwegseite auch an
Grundstückseinfahrten und Einmündungen erhebliche Gefahren. Ein vom
Grundstück anfahrender Autofahrer rechnet damit, dass von links
Radfahrer kommen könnten. Er guckt daher insbesondere vor dem
Einfahren nach links. Vor allem im Bereich von unübersichtlichen




Einfahrten werden von rechts kommende Radfahrer einfach übersehen
bzw. es wird nicht damit gerechnet, dass auch von dort Radfahrer
kommen könnten. Immer wieder tödlich enden übrigens auch
kurzentschlossene Fahrbahnüberquerungen - etwa, weil man feststellt,
dass man auf der falschen Radwegseite unterwegs ist. Die Polizei
empfiehlt: Nutzen Sie als Radfahrer ausschließlich für die jeweilige
Fahrtrichtung freigegebene Radwege. Achten Sie dabei auf die
Beschilderung oder auf Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn. Im Zweifel
sollten Sie stets den rechtsseitig verlaufenden Radweg benutzen.
Müssen Sie nur ein kurzes Stück die "falsche" Radwegseite benutzen,
um an Ihr Ziel zu kommen, müssen Sie Ihr Fahrrad schieben. Dann sind
Sie rechtlich gesehen Fußgänger. Überqueren Sie außerdem möglichst an
Querungshilfen oder im Bereich von Ampelanlagen die Fahrbahn. Der
Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn hat grundsätzlich Vorrang. Außerdem
sind die gefahrenen Geschwindigkeiten hier viel höher. Vergessen Sie
nicht: Als Radfahrer haben Sie keine Knautschzone. Geisterfahrer auf
zwei Rädern müssen übrigens mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20
Euro rechnen. "Wiederholungstäter" zahlen mindestens das Doppelte -
auch wenn es nur ein "kurzes Stück" war, dass man als Geisterfahrer
unterwegs war. Seien Sie kein Geist - bleiben Sie unter den
Lebendigen und fahren Sie rechts.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Danièl Maltese
Telefon: 02861-9002222
http://www.polizei.nrw.de/borken/

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Datum: 27.11.2018 - 12:43 Uhr
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