Zoll stellt fast½ Million Euro Bargeld sicher
(ots) - Aufgrund von Feststellungen
der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Rosenheim
konnten für das Jahr 2018 bis dato Barmittel im Wert von fast 500.000
Euro sichergestellt werden. Insgesamt ergaben sich 12 Beanstandungen,
sowohl wegen Falschanmeldung von Barmitteln, als auch wegen des
Verdachts der Geldwäsche. Ergibt sich der Verdacht der Geldwäsche,
wird die Herkunft des Geldes in einem sogenannten Clearingverfahren
bei der zuständigen Stelle des Zollfahndungsamtes ermittelt.
Im Jahr 2017 konnte die ½ Million-Euro-Grenze sogar überschritten
werden. Damit belegte das HZA Rosenheim im bundesweiten Vergleich den
Spitzenplatz.
Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU wird
in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen
und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch
Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt.
"Grundsätzlich sind bei der Einreise nach Deutschland aus einem
Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen
Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel und gleichgestellte
Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den
Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich anzuzeigen",
erklärt Patrizia Kaiser, Pressesprecherin des Hauptzollamts
Rosenheim.
"Wenn Reisende mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte
Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig
anzeigen, handeln diese ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann
mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden", so die
Pressesprecherin weiter.
So erging es letzten Dienstag einem italienischen Reisenden. Vor
Beginn der Kontrolle wurde er befragt, ob er Barmittel im Gesamtwert
von 10.000 EUR oder mehr mit sich führe. Dies verneinte er jedoch und
teilte lediglich mit, auf dem Weg von der Slowakei nach Italien zu
sein.
Aufgrund der Erfahrung und dem Gespür der Kontrollbeamten wurde
der Pkw dann doch genauer unter die Lupe genommen. Dabei entdeckten
die Beamten im Fahrzeug insgesamt über 13.000 EUR. Das Bargeld war in
einer kleinen Tasche, sowie in der Mittelarmlehne versteckt.
Aufgrund von Falschanmeldung der Bargeldsumme von insgesamt über
13.000 EUR wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und
eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 3.400 EUR für das zu
erwartende Bußgeld und die zu erwartenden Kosten erhoben. Aufgrund
der Tatsache, dass sich darüber hinaus keine Hinweise ergaben, dass
das Geld aus illegalen Machenschaften stammt, konnte der Reisende mit
dem restlichen Geld seine Fahrt fortsetzen.
Unter www.zoll.de bietet die deutsche Zollverwaltung Informationen
zu den Bestimmungen, denen Barmittel und gleichgestellte
Zahlungsmittel bei der Einreise nach Deutschland bzw. der Ausreise
aus Deutschland unterliegen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Patrizia Kaiser
Telefon: 08031/3006-7100
E-Mail: patrizia.kaiser(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 28.11.2018 - 08:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: HZA-RO
Stadt:
Rosenheim, Traunstein, München
Kategorie:
Polizeimeldungen
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