Borken - Zettel mit Daten schützt nicht vor Anzeige
(ots) - Einen Zettel mit einer Telefonnummer zu
hinterlassen reicht nicht aus: Wegen Unfallflucht verantworten muss
sich nun eine 38 Jahre alte Autofahrerin aus Borken. Sie hatte am
Dienstag gegen 15.30 Uhr mit ihrem Wagen am Butenwall ein geparktes
Fahrzeug beschädigt - die Schadenshöhe liegt an beiden Fahrzeugen bei
circa 1.500 Euro. Die Verursacherin entfernte sich. Ein Zeuge hatte
den Unfall beobachtet und wenig später die Polizei verständigt. Als
Polizeibeamte den Halter des inzwischen ebenfalls weggefahrenen
beschädigten Fahrzeugs aufsuchten, entdeckte dieser erst einen
Notizzettel hinter dem Scheibenwischer. Dort hatte die Borkenerin
ihre Telefonnummer angegeben. Ihrer Verantwortung als Verursacherin
hatte sie damit aber keinesfalls genüge getan: Besser ist es, die
Polizei zu verständigen. Die Beamten können die erforderlichen Daten
festhalten - auch und gerade wenn der andere Unfallbeteiligte selbst
nach einer ebenfalls gesetzlich geforderten angemessenen Wartezeit
nicht erscheinen sollte.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/
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Datum: 28.11.2018 - 09:54 Uhr
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