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Die Suche nach dem Fehler - Betrugsverfahren und die umfangreichen Ermittlungen

ID: 2027489

(ots) - Betrügereien aufzudecken kann ein langwieriger
Prozess sein, der nicht nur viel Geduld und Manpower fordert, sondern
auch viel Erfahrung und taktisches Geschick der Ermittler. Gegenüber
anderen Straftaten erzeugen viele Betrugstaten meist deutlich weniger
öffentliches Interesse und treten damit gerne in den Hintergrund.
Betrachtet man sich jedoch den persönlichen und wirtschaftlichen
Schaden, gerade finanzieller Art, der durch diese Taten entsteht, so
haben Betrugstaten dieses Schattendasein keinesfalls verdient.
Schließlich können ganze Existenzen durch sie gefährdet sein.

Die Klassiker in Betrugsverfahren kennt wohl jeder: Es sind die
aufgegebenen Bestellungen in Internetverkaufsportalen, bei denen die
Bestellung vom Käufer bezahlt wird, die Ware aber nie zur
Auslieferung kommt. Das Geld des Käufers ist damit pfutsch. Der
Geldverlust in diesen Fällen ist zwar mit Sicherheit ärgerlich, aber
bringt die Opfer glücklicherweise nicht in Existenzschwierigkeiten.

Anders kann dies bei den in den in letzten Jahren verstärkt
auftretenden Betrugsdelikten zum Nachteil von Seniorinnen und
Senioren aussehen. Betrüger, die sich als falsche Polizeibeamte,
angebliche Staatsanwälte oder sonstige Amtsträger ausgeben, versuchen
den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ihr hart erspartes Geld
abzunehmen oder haben es auf ihren Schmuck abgesehen. Zum Glück haben
die Täter selten Erfolg. Doch jeder Fall indem sie Beute machen
können, ist einer zu viel, denn oft erbeuten die Täter dann das
komplette Ersparte der Senioren, die damit ihre Altersvorsorge
verlieren. Auch die sogenannten Enkeltrickbetrüger fallen in diese
Kategorie des Betruges. Die Kreativität der Betrüger kennt keine
Grenzen, immer neu und immer anders versuchen sie ihre Opfer um deren
Wertsachen zu erleichtern.

Auch in den Bereich der Betrugsdelikte fällt das Thema Falschgeld.




Vor allem 50-Euro-Scheine werden von Betrügern gerne gefälscht und in
den Umlauf gebracht. Der Grund hierfür ist einfach: Sie bieten eine
höhere Gewinnspanne als die "kleineren" Geldscheine und werden nicht
so oft auf ihre Echtheit überprüft, wie höherwertige Banknoten, die
zudem weniger im Umlauf sind. Gerade im Trubel der Weihnachtszeit
sollten Zahlende und Geschäftsleute Vorsicht walten lassen und die
Scheine vor der Entgegennahme und Weitergabe prüfen.

Angebliche Microsoftmitarbeiter die anrufen, sogenannte
Kaffeefahrten, überteuerte Handwerkerleistungen, ein angeblicher
Prüfer für Feuerlöscher - der gar nicht prüft, der Kauf von Waren auf
den Namen Dritter, die per Skimming abgefangenen Daten am
Bankautomaten, ... die Liste der bekannten Betrugsmaschen ließe sich
wohl noch lange fortsetzen. Um potentielle Opfer vor den Betrügern zu
schützen, gibt es in diesem Bereich eine breite Öffentlichkeits- und
Präventionsarbeit, denn nur wer die Maschen kennt, hat eine Chance
nicht betrogen zu werden.

Der Straftatbestand des Betruges ist im Paragraph 263 des
Strafgesetzbuches geregelt. Hier heißt es: "Wer in der Absicht, sich
oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er
durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft."

Manchmal ist die Regelung des Straftatbestandes für Bürgerinnen
und Bürger enttäuschend. Dass was umgangssprachlich als Betrug
bezeichnet wird, ist es strafrechtlich nämlich nicht immer.
Vielleicht im Kleingedruckten oder zweideutig ausgedrückt findet sich
beispielsweise manche Information in Schriftstücken - aber sie ist da
und somit liegt keine Vorspiegelung falscher Tatsachen vor. Betrogen
fühlt sich das Opfer verständlicherweise trotz allem, mit
strafrechtlichen Konsequenzen für den vermeintlichen Betrüger kann
der Betrogene jedoch nicht rechnen.

Neben den öffentlich präsenten Betrugstaten gibt es aber noch
weitere Betrugsdelikte, die sich mehr im Hintergrund halten und vor
allem im Bereich von Firmen bzw. in der Wirtschaft zu finden sind.
Hier geht es nicht mehr um übliche Geldbeträge eines Normalbürgers,
sondern um Werte im sechsstelligen und höheren Bereich. Die
Ermittler, die in diesem Bereich tätig sind haben es oft mit Unmengen
an Datensätzen zu tun. In schriftlicher, vor allem aber zunehmend in
elektronischer Form liegen diese vor und bedürfen umfangreichen
Auswertungen. Die Verzweigungen dabei sind oft so weitreichend, dass
die Ermittlungsakten ganze Berge an Aktenordnern füllen. Viel
Erfahrung benötigen die Ermittler in diesen Großverfahren und vor
allem auch die fachlichen Kenntnisse, um den Überblick über die nicht
immer ganz einfachen Rechtsgeschäfte zu behalten. Jeden Schriftsatz,
jede Kontobewegung gilt es genau zu prüfen, um nichts zu übersehen.
Es ist die Suche nach dem Fehler - wie es die Ermittler beschreiben.
Sie müssen in allen Fällen den Punkt finden, an dem der Täter
vielleicht aus Leichtsinn oder aus Geldgier einen Fehler machte. Denn
am Ende gilt: Vermutungen reichen nicht aus, um Tatverdächtige zu
überführen. Es bedarf stichhaltiger Beweise, die vor Gericht der
Prüfung standhalten und zur Verurteilung der Täter führen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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