Mannheimer Akte geht auf Reisen
(ots) -
Anlässlich ihres 150 jährigen Bestehens wurde die "Revidierte
Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868", auch "Mannheimer Akte"
genannt, zusammen mit ihren sechs Ratifikationsurkunden der
Öffentlichkeit vorgestellt. Mit der Unterzeichnung der "Mannheimer
Akte" durch die Rheinanliegerstaaten, wurde ein internationales
Abkommen geschaffen, das auch heute noch ein Synonym für die freie
Schifffahrt auf dem Rhein darstellt. Die Gleichbehandlung der
Schiffer und Flotten, die Freistellung der damaligen
Schifffahrtsabgaben, vereinfachte Zollabfertigungen oder die
Vereinheitlichung der Schiffssicherheit- und
Schiffsverkehrsvorschriften sind nur einige Grundsätze, die in dem
Regelwerk festgehalten wurden. Nach einem offiziellen Festakt im
"Palais du Rhin" in Straßburg, dem Sitz der "Zentralkommission für
die Rheinschifffahrt (ZKR), kehrte die Urkunde zu ihren Wurzeln nach
Mannheim zurück, wo sie im Schloss, dem ursprünglichem Ort ihrer
Unterzeichnung vor 150 Jahre, ausgestellt wurde. Bevor sie wieder
zurück nach Straßburg kommt, wird sie im Bundesministerium für
Verkehr und Infrastruktur (BMVI) in Bonn und anschließend in Duisburg
nochmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Am Donnerstag, den 29.
November 2018 wird das Vertragswerk von der rheinland-pfälzischen
Wasserschutzpolizei im Mannheimer Hafen in Empfang genommen, um es
anschließend mit Polizeibooten über die Stationen Ludwigshafen, Mainz
und Koblenz an der nordrheinwestfälische Landesgrenze den Kollegen
der Wasserschutzpolizei Bonn zu übergeben. Dort wird die Akte dann
von einem Vertreter des BMVI in Empfang genommen. Mehr Informationen
über die "Mannheimer Akte" finden Sie auf der Seite der
"Zentralkommission für die Rheinschifffahrt" unter www.ccr-zkr.org.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
Abteilung Wasserschutzpolizei-Pressestelle
Telefon: 06131-65 8042
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Datum: 28.11.2018 - 13:30 Uhr
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