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Polizeidirektion Lübeck / Der Leitende Oberstaatsanwalt Lübeck /



Messerattacke im Linienbus - Staatsanwaltschaft reicht Antragsschrift im Sicherungsverfahren beim Landgericht Lübeck ein

ID: 2027876

(ots) - ++ Gemeinsame Medien-Information der
Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Lübeck ++

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck im Zusammenhang mit
der Messerattacke eines Deutsch-Iraners in einem Linienbus in Lübeck
Kücknitz am 20.07.2018 sind abgeschlossen.

Die von der Staatsanwaltschaft beauftragte
forensisch-psychiatrische Sachverständige kommt in ihrem vorläufigen
Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Beschuldigte bei Begehung der Tat
aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Ein
Strafverfahren - mit dem Ziel einer Bestrafung des Beschuldigten -
kann daher nicht durchgeführt werden. Da der Beschuldigte nach
Einschätzung der Sachverständigen jedoch krankheitsbedingt gefährlich
für die Allgemeinheit ist, hat die Staatsanwaltschaft eine
Antragsschrift im Sicherungsverfahren gem. § 413 StPO beim
Landgericht Lübeck eingereicht. In dem Sicherungsverfahren wird das
Gericht nach Durchführung einer Hauptverhandlung über die
Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus
gem. § 63 StGB zu entscheiden haben.

Der 34 Jahre alte Mann ist dringend verdächtig des tateinheitlich
versuchten Mordes in 48 Fällen, darüber hinaus der ebenfalls
tateinheitlich begangenen schweren sowie versuchten besonders
schweren Brandstiftung, der gefährlichen Körperverletzung in acht
Fällen und der Körperverletzung in vier Fällen.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der folgende Verdacht:
Der Beschuldigte sah sich wahnhaft einer Verschwörung ausgesetzt und
hatte daher den Plan gefasst, einen Linienbus in Band zu setzen und
alle Insassen des Busses durch das Feuer und Messerstiche zu töten,
um die Verschwörung zu beenden.

In Ausführung dieses Planes setzte er am 20.07.2018 in einem mit
48 Personen besetzten Linienbus mehrere Spiritusflaschen in einem




Rucksack in Brand und legte diesen im Bereich des Drehgelenks des
Busses ab, wo sich das Feuer schnell ausbreitete. Im Anschluss daran
griff er zunächst im Bus und - nachdem der Busfahrer den Bus gestoppt
hatte und die Fahrgäste ausgestiegen waren - auch außerhalb des
Busses Fahrgäste mit einem Küchenmesser und mit Faustschlägen an und
verletzte sie. Der Versuch, das Löschen des Brandes durch Schläge
gegen den Busfahrer zu verhindern, schlug fehl.

Der Beschuldigte konnte schließlich zunächst von Businsassen und
sodann von zwei eintreffenden Polizeibeamten überwältigt und
festgenommen werden.

Insgesamt sind 12 Personen durch den Beschuldigten verletzt
worden. Bei einem der Opfer hat konkrete Lebensgefahr bestanden. Der
junge Mann konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens hat das Landgericht Lübeck
noch nicht entschieden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen
Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Die Herausgabe der vorliegenden Medieninformation erfolgt zu
diesem Zeitpunkt, da der Nachweis über die Zustellung der
Antragsschrift an den Beschuldigten und seinen Verteidiger nach
Auskunft des Gerichts noch nicht zu den Akten gelangt ist und die
Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, dieses abzuwarten. Aufgrund der
offenbar seitens der Verteidigung erfolgten Information der Presse
über die Einreichung der Antragsschrift geht die Staatsanwaltschaft
nunmehr davon aus, dass die Zustellung erfolgt ist.




Nachfragen zu dieser Medieninformation werden bis 18.00 Uhr des
heutigen Tages (28.11.2018) ausschließlich unter der Rufnummer 0170
5650837 beantwortet.

Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.11.2018 - 15:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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