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Schwarzarbeit in Gaststätte und "Schnee" im Handtuchspender/

Zoll deckt illegale Beschäftigung in Gastronomiebetrieb auf

ID: 2027961

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Hauptzollamtes
Heilbronn und der Staatsanwaltschaft Ellwangen

Da der Betreiber eines Gastronomiebetriebs in einer Stadt im
Landkreis Schwäbisch Hall seinen sozialversicherungsrechtlichen
Pflichten als Arbeitgeber nicht in ausreichendem Maße nachgekommen
ist, bekam er es mit dem Zoll zu tun.

Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes
Heilbronn am Standort Tauberbischofsheim im Anschluss an eine erste
Vorortkontrolle von Anfang Februar ergaben, dass der 36-jährige
Betreiber eines Speisenlokals zwei seiner abhängig Beschäftigten
nicht ordnungsgemäß bei der Rentenversicherung angemeldet hatte.
Dadurch steht er im Verdacht, Sozialabgaben vorenthalten bzw.
veruntreut zu haben.

Auf Grundlage der vorermittelten Erkenntnisse und eines
Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft
Ellwangen erfolgte Ende Oktober die Durchsuchungsmaßnahme vor Ort.
Der Beschuldigte hat dabei den ihm gegenüber bestehenden Tatvorwurf
eingeräumt.

Daneben wurden bei der Durchsuchungsmaßnahme in einer
Einliegerwohnung der Arbeitnehmer Pfeifen, Tütchen, Waagen und andere
für Drogenkonsumenten typische Gegenstände sowie 11 Gramm eines
verdächtigen weißen Pulvers aufgefunden. Der Besitzer des
Kokaingemisches, ein Arbeitnehmer des Gastronoms, hatte die Drogen in
einem Papierhandtuchspender in der Wohnung versteckt. Der
dazugezogene Drogenspürhund der Polizei konnte keine weiteren
Verstecke ausfindig machen.

Nach Entrichten einer Sicherheitsleistung in Höhe von 600 Euro
konnte der Beschuldigte auf freien Fuß entlassen werden.

Die weiteren Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Ellwangen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder




Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 28.11.2018 - 18:00 Uhr
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