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Bocholt - Schwerpunktkontrollen: Zweiräder ohne Licht im Fokus der Polizei

ID: 2028747

(ots) - "Wenn ich was trinke, dann fahre ich nur mit dem
Rad!" Ja, bevor Sie mit dem Auto fahren, sollten Sie tatsächlich
besser mit dem Rad fahren, wenn man ein paar Bierchen trinken will.

Ihr Führerschein ist allerdings ab 0,3 Promille in Gefahr: Wer als
Radfahrer mit mehr als 0,3 Promille - und das ist nicht wirklich viel
- beispielsweise Schlangenlinien fährt oder an einem Verkehrsunfall
beteiligt ist, der setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Der
Gesetzgeber verpflichtet Polizeibeamte, gegen Radfahrer ein
Strafverfahren einzuleiten, wenn festgestellt wird, dass diese
infolge des Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage ist, ihr Fahrrad
sicher zu führen. Neben Geldstrafen sind hier Haftstrafen bis zu
einem Jahr grundsätzlich möglich. Außerdem müssen Führerscheininhaber
ernsthaft um ihren Lappen oder ihre Karte bangen. Wer mit mehr als
1,6 Promille erwischt wird, begeht allemal eine Straftat. Neben der
Geldstrafe müssen alkoholisierte Radfahrer auch die Kosten des
Verfahrens, so auch die Kosten für die Blutabnahme durch einen Arzt
und die Blutuntersuchung durch ein Labor bezahlen. Fahranfänger
dürfen mindestens mit einer kostspieligen Nachschulung rechnen. Aber
auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann die Folge sein.

Wenn Sie heute Abend also auf ein paar Bier in unsere schöne Stadt
wollen, sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie danach noch
Lenkrad oder Lenker in die Hand nehmen. Ein Taxi ist im Zweifelsfall
die sicherste und im Fall der Fälle auch die deutlich günstigere
Variante.

Auf das Leben! Ihre Polizei wünscht Ihnen allzeit sichere Fahrt!




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Danièl Maltese
Telefon: 02861-9002222
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell





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Datum: 29.11.2018 - 16:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-BOR
Stadt:

Bocholt



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