Polizei fasst flüchtigen Rollerfahrer
(ots) - Ein mutmaßlich angetrunkener 48-jähriger
Rollerfahrer ist am Donnerstagabend in der Beethovenstraße gegen
einen Pkw gefahren und zu Fall gekommen. Um kurz vor 21 Uhr war der
Rollerfahrer einer 33-jährigen Autofahrerin entgegengekommen. Da der
Mann offenbar mittig der Straße fuhr, stoppte die Frau
vorsichtshalber ihren Wagen. Dennoch kam es zur Kollision.
Anschließend flüchtete der Mann mit seinem Zweirad. Die
Pkw-Fahrerin sowie eine Anwohnerin hatten noch vergeblich versucht,
ihn aufzuhalten. Sie gaben den alarmierten Polizisten eine
Beschreibung des Flüchtigen und hatten sich zudem das Kennzeichen des
Rollers gemerkt. Eine Streifenwagenbesatzung konnte den Gesuchten
wenig später in der Nähe antreffen. Da der 48-Jährige leichte
Verletzungen erlitten hatte, wurde er ins Krankenhaus gebracht. Als
ihn die Beamten zur Rede stellten, gab er an, von einem Unfall nichts
zu wissen. Zudem habe er keinen Führerschein. Dem 48-Jährigen wurde
eine Blutprobe entnommen. Seinen später an der Alsweder Straße
aufgefundenen unfallbeschädigten Roller stellten die Ordnungshüter
sicher.
Rückfragen ausschließlich von Medienvertretern bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
http://minden-luebbecke.polizei.nrw.de
Außerhalb der Bürozeit:
Leitstelle Polizei Minden-Lübbecke
Telefon: (0571) 8866-0
Original-Content von: Polizei Minden-Lübbecke, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.11.2018 - 08:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2028888
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Lübbecke
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei fasst flüchtigen Rollerfahrer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).