Mit Deo eingesprüht, Bundespolizei weist auf Straftat hin
(ots) - Ein Gang in die Drogerie, der Griff in die Auslage
mit Parfums und Deos, einfach mal ausprobieren und riechen oder aber
sein eigenes Eau de Toilette auffrischen. Wenn es sich bei diesen
Gegenständen allerdings nicht um sogenannte Tester handelt, kann eine
Nutzung durchaus schon eine Straftat darstellen.
So ergangen ist es heute einem 54-jährigen Mann aus Essen. Er
betrat am heutigen Morgen (30. November) eine Drogerie im Essener
Hauptbahnhof, nahm ein Deo aus einem Regal, öffnete dieses und
besprühte sich. Dabei entleerte er den Inhalt nicht unwesentlich.
Beobachtet wurde er allerdings von einer Verkäuferin. Als der
54-Jährige dieses bemerkte, warf er die Dose zurück ins Regal und
versuchte zu flüchten. Hinter der Kasse konnte er jedoch von
Mitarbeitern aufgehalten werden. Eine alarmierte Streife der
Bundespolizei nahm den Sachverhalt auf und leitete auf Antrag der
Drogeriefiliale gegen den 54-jährigen deutschen Staatsangehörigen ein
Strafverfahren wegen Diebstahl geringwertiger Sachen ein. Auch wenn
der Schaden, wie in diesem Falle, nur 1,85 Euro beträgt, handelt es
sich um eine Straftat.
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Datum: 30.11.2018 - 13:14 Uhr
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