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Gemeinsame Pressemitteilung des Landratsamtes Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Aalen:

ID: 2031074

(ots) - Jugendschutzkontrollen im Landkreis Schwäbisch Hall

Über ein Drittel der getesteten Geschäfte hielten sich nicht an
den Jugendschutz

Bereits seit dem Jahr 2010 werden im Landkreis Schwäbisch Hall
regelmäßig sogenannte Testkäufe durch das Landratsamt Schwäbisch
Hall, den Stadtverwaltungen Schwäbisch Hall und Crailsheim sowie
durch die Polizei durchgeführt. Hierbei wird überprüft, ob
Minderjährigen der Zugang zu Alkohol und Zigaretten, aber auch zu
Spielhallen, ermöglicht wird. Ziel der Aktion ist es, Verstöße gegen
das Jugendschutzgesetz aufzudecken und das Verkaufspersonal für die
Notwendigkeit der konsequenten Einhaltung der rechtlichen
Bestimmungen zu sensibilisieren und zu motivieren.

Zwölf jugendliche Testkäufer hatte der Landkreis für die Aufgabe
am Dienstag ausgewählt. Sie erhielten eine Einführung, um sie auf die
Aufgabe vorzubereiten. Diese beinhaltete unter anderem, dass sie beim
Einkauf auf Nachfrage ihr wahres Alter nennen und ihren Ausweis
vorlegen mussten. Auch war es ihnen nicht erlaubt, den Versuch zu
starten, das Verkaufspersonal zu überreden, damit diese ihnen harte
Alkoholika und Zigaretten verkauften oder es ihnen ermöglichte, die
Glückspielgeräte in den Spielhallen zu nutzen.

In Begleitung und Unterstützung von zwölf Polizeibeamten und des
Kreisjugendreferenten des Landratsamtes Schwäbisch Hall, Dietmar
Winter, wurde durch die Minderjährigen versucht, hochprozentigen
Alkohol, Tabak sowie Computerspiele/Videos mit Altersbeschränkung zu
erwerben und Spielhallen aufzusuchen. Mit 30 Euro im Geldbeutel
gingen die Jugendlichen zu zweit in die Geschäfte. Die Artikel, ob
beispielsweise "harter" Alkohol oder Zigaretten, durften sie sich
selbst aussuchen. Missachtete das Verkaufspersonal den Jugendschutz,
wurde es von den Polizisten unmittelbar nach dem Kauf sofort darauf




angesprochen.

Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz kann richtig teuer
werden: Wer zum ersten Mal bei den Testkäufen gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt, hat mit einem Bußgeld von ca. 300 Euro zu
rechnen, für Wiederholungstäter wird in der Regel das Bußgeld
verdoppelt.

Am Dienstag wurden insgesamt 70 Verkaufs- und Spielörtlichkeiten
überprüft. In 27 Fällen wurde ohne weitere Überprüfung des
Personalausweises die gekauften Waren den jugendlichen Käufern
überlassen oder ein Spielen an den Gewinnspielautomaten erlaubt.

Bei 34 Versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen, gelang dies
zehn Mal. Die Beanstandungen beim Tabakkauf lagen bei elf von 21
Versuchen. Sehr hoch fiel auch die Beanstandungsquote auch beim Kauf
von Videos mit Altersbeschränkung und beim Betreten von Spielhallen
aus. Bei 15 Versuchen wurden sechs Verstöße festgestellt. Die
Verkäufer fragten die Jugendlichen teilweise nicht nach ihrem Alter
oder verlangten den Ausweis erst gar nicht - oder aber sie
verrechneten sich bei der Kontrolle des Personalausweises. Häufig
führen Zeitdruck und mangelndes Wissen bezüglich der gesetzlichen
Vorgaben zu Verstößen.

Diese Ergebnisse sind aus Sicht der Experten nicht
zufriedenstellend. Um Kinder und Jugendliche vor den Folgen des
riskanten Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen, ist es unabdingbar,
Erwachsene in die Verantwortung zu nehmen. Ein wirkungsvoller Beitrag
zur Prävention ist es, zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche
Zugang zu jugendgefährdenden Gelegenheiten bekommen. "Leider", so der
Kreisjugendreferent, "wird der Jugendschutz im Alltag oft vergessen.
Dabei sind zum Beispiel Alkohol und Tabak nach den Ergebnissen
aktueller Studien immer noch die am meisten verbreiteten Suchtmittel
unter Kindern und Jugendlichen. Neben erheblichen gesundheitlichen
Schäden können sich gerade im Jugendalter Einstellungen und Haltungen
gegenüber Alkohol und Tabak, die auch das zukünftige Verhalten
maßgeblich bestimmen, verfestigen." Zu Beginn der Testkäufe im Jahr
2011 lag die Quote der unerlaubten Alkoholverkäufe an Minderjährige
bei vierzig Prozent. "Die Verstöße haben sich erfreulicherweise über
die Jahre reduziert", erklärt Landrat Gerhard Bauer.

Eine Folge des leichten Zugangs zu branntweinhaltigen Getränken
und Spirituosen sind Krankenhausaufenthalte wegen Alkoholvergiftung.
Mit 50 Fällen bei 13 bis 19 Jährigen lag der Landkreis Schwäbisch
Hall 2017 laut Statistischen Landesamt wieder etwas unter dem
baden-württembergischen Durchschnitt. Jeder Einzelfall kann jedoch
gravierende Folgen haben. Die Jugend-Sucht-Beratungsstelle im
Landkreis Schwäbisch Hall schafft mit verschiedenen Maßnahmenpaketen
zur Information, Prävention und Beratung eine erhöhte Sensibilität,
um Alkohol- und Tabakmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu
verhindern. Sind diese bereits durch exzessiven Konsum aufgefallen,
werden in Gruppenangeboten (Risikocheck) das eigene Konsumverhalten
reflektiert und Kompetenzen für den Umgang mit den Risiken gestärkt.

Testkäufe dienen dem Jugendschutz. Ohne Kontrolle der Einhaltung
der Jugendschutzbestimmungen geht es einfach nicht. "Deshalb", so die
Kooperationspartner von Polizei und Landratsamt, "ist das Einhalten
der gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes wichtig. Wir
werden auf alle Fälle diese auch im nächsten Jahr fortführen."




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361/580-110
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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