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Meldungen der Bundespolizeiinspektion Konstanz (01./ 02.12.2018)

ID: 2031258

(ots) - Nachstehend Vorkommnisse vom vergangenen
Wochenende (01./ 02.12.2018):

Festnahme im Reisebus

Im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüften gestern Abend
(02.12.2018) Beamte der Bundespolizei in Konstanz einen 34-jährigen
Reisenden in einem Fernreisebus aus Italien. Dabei wurde
festgestellt, dass gegen den tunesischen Staatsangehörigen ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorlag.

Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den Mann im Jahr 2016 wegen
Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.050.- EUR verurteilt
(Urteil rechtskräftig seit Mai 2016). Der Verurteilte hatte die
Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt bzw. war unbekannten
Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den
Vollstreckungshaftbefehl.

Auch gestern zahlte der Polizeipflichtige die geforderte
Geldstrafe nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer
137-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.

Bei der Identitätsfeststellung im Reisebus war durch die
Bundespolizei zudem festgestellt worden, dass die Person keinen
erforderlichen Aufenthaltstitel nachweisen konnte.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Anschluss an die Haft werden
derzeit geprüft.

Unerlaubte Einreisen entgegen Wiedereinreisesperre

Ebenfalls im Rahmen der Binnengrenzfahndung überprüfte gestern
Nachmittag (02.12.2018) ein deutsch-schweizerisches Fahndungsteam der
Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee, bestehend aus
Bundespolizei und Schweizer Grenzwachtkorps, im Konstanzer
Stadtgebiet zwei algerische Staatsangehörige.

Im Rahmen der Identitätsfeststellung stellten die Fahnder fest,
dass die 20- und 34-Jährigen keinen gültigen Pass sowie keine
Schengen wirksamen Aufenthaltstitel vorlegen konnten. Beide Männer




sind als Asylsuchende bereits in der Schweiz registriert. Gegen sie
bestand zudem seit Oktober 2018 eine Wiedereinreisesperre für
Deutschland nach damals bereits erfolgter Zurückschiebung in die
Schweiz.

Die Polizeipflichtigen, die bereits wegen Diebstahlsdelikten
polizeilich in Erscheinung getreten sind, wurden am Abend in die
Schweiz zurückgeschoben.

Festnahme im Bahnhof Singen

Am Samstag (01.12.2018) fahndeten Beamte der Bundespolizei im
Singener Bahnhof und überprüften dabei auch einen 77-jährigen
Reisenden. Dabei wurde festgestellt, dass gegen den deutschen
Staatsangehörigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Konstanz vorlag.

Das Amtsgericht Überlingen hatte den Mann in diesem Jahr wegen
Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000.- EUR verurteilt
(Urteil rechtskräftig seit September 2018). Der Verurteilte hatte die
Geldstrafe bisher aber nicht bezahlt bzw. war unbekannten
Aufenthalts. Daher erließ die Staatsanwaltschaft schließlich den
Vollstreckungshaftbefehl.

Mit Wertersatzeinziehung und Kosten waren nun insgesamt 4.500.-
EUR zu zahlen. Aber auch am Samstag beglich der Polizeipflichtige
diesen Betrag nicht und wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer
100-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de
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Datum: 03.12.2018 - 15:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2031258
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Ansprechpartner: BPOLI-KN
Stadt:

Konstanz/ Singen



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