(UL) Allmendingen - Vorfahrt missachtet / Verletzt wurde eine Auto-Fahrerin bei einem Unfall am Montag in Allmendingen.
(ots) - Die 23-jährige war gegen 12 Uhr in der Fabrikstraße
unterwegs. Beim Überqueren der Bundesstraße übersah die Ford-Fahrerin
eine VW-Fahrerin. Dessen 68-jährige Fahrerin war auf der B 492 aus
Richtung Schelklingen unterwegs und hatte Vorfahrt. Die Autos stießen
zusammen. Hierdurch wurde die 23-Jährige leicht verletzt.
Rettungskräfte brachten die Frau in ein Krankenhaus. Beide Fahrzeuge
waren nicht mehr fahrbereit. Der Abschlepper kam. Die Polizei schätzt
den Schaden an den Autos auf rund 10.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache
"Vorfahrt und Vorrang" in den letzten Jahren regelmäßig zu den
Hauptursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die
Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von
der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur
Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und
Fahrgeschwindigkeiten der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch
eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des
Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten
hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er
warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den
Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine
aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer
oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das
Verkehrsgeschehen.
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Joachim Schulz/Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
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Datum: 03.12.2018 - 16:01 Uhr
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