Kreis Herzogtum Lauenburg_Berkenthin /
Unachtsamkeit des Schiffsführers führte zu Weiterfahrverbot
(ots) - Mit 85 Meter Länge wäre die Schleusenkammer
eigentlich wirklich lang genug für das Binnenmotorschiff. Eine kurze
Fahrlässigkeit hatte jedoch unangenehme Folgen für den Schiffsführer.
Beladen mit zirka 750 Tonnen Kiesschlacke befand sich ein knapp 72
Meter langes Gütermotorschiff am Freitagnachmittag (30.11.2018) auf
seiner Reise von Salzgitter nach Lübeck auf dem Elbe-Lübeck-Kanal
(ELK). Gegen 15.25 wurde das Gütermotorschiff (GMS) in Talfahrt in
die Schleuse Berkenthin gesteuert - eine von sieben Schleusen dieser
62 Kilometer langen Wasserstraße.
Gegen 15.30 Uhr wurde das Wasserschutzpolizeirevier Lübeck in
Travemünde von dem Schleusenwärter angerufen. Den Beamten wurde
mitgeteilt, dass das GMS mit seinen Ruderblättern auf dem Drempel des
bergseitigen Schleusentores aufgelegen habe. Beim Hinunterrutschen
von dem Drempel sei das Steuerbordruderblatt des GMS sodann
abgebrochen, weshalb dem Schiffsführer zunächst die Weiterfahrt
untersagt worden sei.
Bei Eintreffen der Funkwagenbesatzung der Wasserschutzpolizei in
der Schleusenanlage lag das beschriebene Schiff im Unterwasser der
Schleuse an einem Dalben. Die Beamten stellten fest, dass das
abgebrochene Steuerbordruderblatt glücklicherweise an einer
Sicherungskette gehangen hatte und mittels des Schiffskrans wieder an
Deck gezogen werden konnte.
Aufgrund der Tatsache, dass dem Schiff trotz des fehlenden
Steuerbordruderblattes immer noch das Mittschiffsruder und das
Backbordruder zur Verfügung standen, konnte für den Schiffsführer am
01.12.2018 nach mehreren erfolgreichen Tests das Weiterfahrverbot um
11.00 Uhr für die Strecke bis in den Lübecker Klughafen aufgehoben
werden.
Die Weiterfahrt zu dem angestrebten Spezialterminal für Schütt-
und Massengüter auf der Trave, wo die Kiesschlacke gelöscht werden
soll, wurde für das GMS nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden
nur mit Schlepperbegleitung gestattet.
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Dierk Dürbrook
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Datum: 04.12.2018 - 08:07 Uhr
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