Haft durch Bezahlung der Geldstrafe abgewendet
(ots) - Am Montagabend wurde durch eine gemeinsame
Streife, bestehend aus deutschen Bundespolizisten und Schweizer
Grenzwächtern, ein 39-jähriger deutscher Staatsangehöriger im Zug am
Bahnhof Weil am Rhein festgestellt. Gegen den Mann bestand ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen. Das Amtsgericht
Bad Säckingen hatte einen Strafbefehl wegen Erschleichens von
Leistungen in Höhe von 580 Euro erlassen. Da der Mann die Summe
bezahlen konnte, blieben ihm 29 Tage Haft in der
Justizvollzugsanstalt erspart.
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Datum: 04.12.2018 - 10:51 Uhr
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