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Achtung Wucher - Schlüsseldienst verlangt Betrag im vierstelligen Bereich

ID: 2031802

(ots) - Ein 50-Jähriger Mann stellte einen Defekt an
dem Türschloss seines Carports fest, woraufhin er einen
Schlüsseldienst zum Austausch beauftrage. Dieser erschien in der
vergangenen Woche zu allgemeinen Geschäftszeiten. Ein Mitarbeiter
benötigte für den Austausch des Schließzylinders rund eine Stunde.
Anschließend legte ihm der Mitarbeiter eine Rechnung mit einem
vierstelligen Betrag (rund 1200 Euro) vor, den der Geschädigte in bar
bezahlte. Im Nachhinein kam ihm der Rechnungsbetrag zu hoch vor (vor
allem die Kosten für den neuen Schließzylinder und die
Anfahrtskosten) und er kontaktierte die Verbraucherzentrale. Nach dem
Gespräch erstattete er jetzt eine Anzeige bei der Polizei wegen
Wucher.

Um sich selbst vor zu hohen Kosten bei Schlüsseldiensten zu
schützen, rät die Polizei, etwaige Kosten durch einen Anruf beim
ortsansässigen Schlüsseldienst vorab zu prüfen und nach Festpreisen
zu fragen. Auch im Notfall sollte man sich einen Kostenvoranschlag
einholen und sich unter keinen Umständen bedrängen lassen. Zudem
sollten die Leistungen sachgerecht sein. Darüber hinaus dürfen
Schlüsseldienste vor Ort nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen
berechnen. Kommt auf Betroffene trotzdem eine hohe Rechnung zu,
besteht die Möglichkeit, diese prüfen zu lassen. Dafür sind die
Kontaktdaten des Dienstes enorm wichtig. Weitere Informationen
erhalten Interessierte unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort. Falls
Betroffene bedrängt oder bedroht werden, sollte diese nicht zögern
und die Polizei kontaktieren.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200/10
E-Mail: pressestelle.olpe(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe

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Datum: 04.12.2018 - 12:16 Uhr
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