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Polizei stoppt Transporter auf der B49 / einmal zu hoch - einmal zu breit

ID: 2032070

(ots) -
--

Wetzlar - B49: Polizei stoppt Transporter / einmal zu hoch -
einmal zu breit

# Fotos liegen in der digitalen Pressemappe zum Download bereit #

Ein Lkw zu hoch, ein zweiter zu breit: Die Verkehrsexperten des
Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill zogen Mitte vergangener Woche
zwei in Polen zugelassene Lkw zeitweise aus dem Verkehr.

Ohne Ausnahmegenehmigung dürfen Fahrzeuge die Maximalhöhe von vier
Meter nicht überschreiten. Mit ihren geschulten Augen entdeckten die
Polizisten auf der B49 einen Autotransporter, der dieses Maß
offensichtlich deutlich überschritten hatte. Sie lotsten den Laster
auf einen Parkplatz und holten das große Maßband heraus. Der mit SUV
beladene Transporter war von Belgien auf dem Weg nach Polen. Die
Messung brachte es auf eine Gesamthöhe von 4,33 Meter. Der Fahrer
musste zwei Fahrzeuge abladen, um die Maximalhöhe nicht mehr zu
überschreiten. Als Strafe wandten die Polizisten das sogenannte
Verfallsverfahren an. Hier werden die Kosten für den zusätzlichen
Transport der SUV von Belgien nach Polen berechnet, die in diesem
Fall offensichtlich eingespart werden sollten. Dies entsprach einer
Summe von 3.000 Euro, die der Fahrer für die Spedition vor Ort in bar
bezahlte. Für die beiden abgeladenen SUV musste er einen zweiten
Transporter organisieren, anschließend durfte er seine Fahrt in
Richtung Osten wieder antreten.

Nur wenige Stunden später fiel den Ordnungshütern ein Sattelzug
ins Auge, dessen hinteren Ladetüren offen standen und damit seitlich
über die Fahrzeugbegrenzung hinausragten. Die geladenen Trapezbleche
waren zu lang, um sie auf diesem Auflieger transportieren zu können,
so dass der Fahrer kurzerhand die Türen offen stehen ließ. So
überschritt der polnische Brummifahrer, der in Rheinland-Pfalz
geladen hatte und nach Polen wollte, durch die geöffneten Türen die




maximale Fahrzeugbreite von 2,55. Der Lasterfahrer lud die Bleche
komplett auf einen Spezialauflieger um, der extra von ihm geordert
werden musste. Auch hier wollte die Spedition durch den nicht
ordnungsgemäßen Transport offensichtlich Kosten sparen. Die
Polizisten errechneten im Verfallsverfahren einen Betrag von 1.245
Euro und zogen die Summe gleich vom polnischen Lasterfahrer ein.

Guido Rehr, Pressesprecher




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Polizeidirektion Lahn-Dill
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Datum: 04.12.2018 - 14:36 Uhr
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