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Mindestlohnverstoß geahndet/ Strafe in fünfstelliger Höhe

ID: 2032186

(ots) -
Da eine im Landkreis Ludwigsburg ansässige Verleihfirma den
Mindestlohn nicht gezahlt hat, verhängte die Ahndungsstelle des
Hauptzollamtes Heilbronn eine Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Heilbronn bestätigten den Anfangsverdacht, dass die im Verleihgewerbe
tätige Firma über mehrere Monate den in dieser Branche zu zahlenden
Mindestlohn nicht gezahlt und so ihren Arbeitnehmern insgesamt 17.000
Euro Arbeitslohn vorenthalten hatte.

Gegen die Firma wurde daraufhin durch den Zoll ein Bußgeldbescheid
erlassen, der im November rechtskräftig wurde. Der geforderte
Strafbetrag wurde inzwischen bezahlt.

Zusatzinformation:

Durch das am 16. August 2014 in Kraft getretene Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) und die
Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sollen Arbeitnehmer vor
Niedrig- und Niedrigstlöhnen geschützt werden. Daneben wird durch die
gesetzliche Vorschrift sichergestellt, dass alle Arbeitnehmer am
gemeinsam erwirtschafteten Erfolg beteiligt werden. Der Mindestlohn
schützt abhängig Beschäftigte somit besonders in Niedriglohnsegmenten
vor Lohndumping. Bei dem allgemeinen Mindestlohn handelt es sich um
einen Bruttolohn, der als Geldleistung zu berechnen und auszuzahlen
ist. Erfüllt ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn
die für den Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag
erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem
Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen
Mindestlohn ergibt.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de




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Datum: 04.12.2018 - 16:00 Uhr
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