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Internationaler Ermittlungserfolg gegen Kinderpornografieplattform im Darknet

ID: 2032349

(ots) - Nach monatelangen, umfangreichen Ermittlungen ist es
den Cybercrime-Spezialisten des Landeskriminalamtes
Mecklenburg-Vorpommern gelungen, den Betreiber einer
Kinderpornografie-Plattform im Darknet ausfindig zu machen und die
Plattform schließen zu lassen. Damit ist den Ermittlern ein
bedeutender Schlag im Kampf um den Schutz vor sexuellem Missbrauch
von Kindern und gegen Kinderpornografie gelungen. Denn gerade
Ermittlungen im Darknet stellen die Strafverfolgungsbehörden vor
große Herausforderungen. Aufgrund des verschlüsselten Datenverkehrs
und spezifischer Anonymisierungsmethoden sind derartige Ermittlungen
nicht nur besonders zeitaufwendig, sondern erfordern aufgrund ihrer
Komplexität eine ausgeprägte Fachexpertise.

Im konkreten Fall erhielt das Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern einen anonymen Hinweis über eine
kinderpornografische Plattform im Darknet über die Seite
"Netzverweis". "Netzverweis" ist eine seit dem Jahr 2010 bestehende
Internetseite, die sich gegen Kriminalität im Internet richtet und
unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Inneres und Sport
Mecklenburg-Vorpommern steht. Schwerpunkte bilden dabei nicht nur
Kinder- und Jugendpornographie, sondern auch Cybercrime sowie
Extremismus. Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern übernimmt,
mit Unterstützung der Polizeidienststellen des Landes, die
inhaltliche Bearbeitung der eingegangenen Hinweise.

Einer dieser Hinweise führte die Ermittler zu einer
Kinderpornografie-Plattform im Darknet. Unter der Sachleitung der
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cybercrime in Rostock wurden die
Ermittlungen vom Dezernat 45/ Cybercrime des Landeskriminalamtes
Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Eine umfangreiche Auswertung der
digitalen Spuren führte die Kriminalpolizisten u. a. zu einer
skandinavischen Firma, mit deren Hilfe sowie weiterer Erkenntnisse




ein russischer Tatverdächtiger als Betreiber der Darknet-Plattform
ausfindig gemacht werden konnte.

Über die Zentralstelle Kinderpornografie des BKA erfolgte im
Anschluss die Kontaktaufnahme zum BKA-Verbindungsbeamten in Moskau.
Dieser vermittelte den Kontakt zu den russischen Kollegen und
arrangierte ein Treffen in Moskau. Im Rahmen des Arbeitstreffens
erfolgte der Austausch weiterer operativer Ermittlungserkenntnisse
und die Abstimmung der Ermittler des Landeskriminalamtes sowie des
sachleitenden Staatsanwaltes mit den russischen Ermittlern. Daraufhin
führten die russischen Ermittlungsbehörden umfangreiche
Durchsuchungen bei dem Tatverdächtigen in Novocherkassk (RUS) durch,
die die durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern gewonnenen
Erkenntnisse bestätigten. Eine Auswertung der aufgefundenen
Beweismittel erbrachte Hinweise auf das Betreiben eines Netzwerkes
mit mehreren hundert Nutzern, die Zugriff auf etwa 300.000 illegale
kinderpornografische Dateien hatten. Zudem wurden bei dem
Tatverdächtigen Betäubungsmittel aufgefunden. Durch die russischen
Behörden erfolgte die Abschaltung der Plattform.

Der Ermittlungsbericht und die Anklageerhebung der russischen
Staatsanwaltschaft sind am 08.11.2018 bei Gericht eingereicht worden.
Mit der Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Tatverdächtigen vor
dem Gericht in Novocherkassky im Gerichtsbezirk Rostov am Don ist
gegenwärtig zu rechnen.

Die Identifizierung sowie die Festnahme des russischen
Tatverdächtigen stellen einen bedeutsamen Ermittlungserfolg des
Dezernates Cybercrime im Landeskriminalamt M-V dar und belegen
gleichzeitig, wie bedeutend die internationale Zusammenarbeit von
Polizeibehörden, vor allem auf dem Gebiet der Bekämpfung der
Kinderpornografie und der Internetkriminalität, ist.

Ermittlungen im Bereich Kinderpornographie:

Bundesweit sind seit dem Jahr 2012 stark steigende Vorgangszahlen
im Bereich der Kinderpornografie zu verzeichnen. Die meisten Hinweise
zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten erhält das
Bundeskriminalamt aktuell von der US-amerikanischen
Nichtregierungsorganisation National Centre for Missing and Exploited
Children (NCMEC). Diese arbeitet wiederum mit amerikanischen
Internetanbietern und Serviceprovidern wie Facebook, Microsoft, Yahoo
oder Google zusammen, die ihre Datenbestände und die über ihre
Dienste verbreiteten Daten mittels modernster Filtertechnologien
permanent nach Missbrauchsabbildungen scannen.

Die festgestellten Dateien werden gelöscht und die verfügbaren
Informationen dem NCMEC übermittelt. Das NCMEC leitet diese
Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse (Adresse, von der aus der
Upload des strafrechtlich relevanten Materials stattgefunden hat) an
die jeweils zuständige polizeiliche Zentralstelle des Landes weiter,
in dem die Straftat stattgefunden hat.

Über 35.000 Hinweise auf mögliche strafbare Handlungen in
Deutschland gingen so im Jahr 2017 im Bundeskriminalamt ein. Als
Zentralstelle ist das Bundeskriminalamt für die Auswertung und die
Weiterleitung der Erkenntnisse an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer zuständig.

Durch die zunehmende internationale Vernetzung und Spezialisierung
sowie die Systematisierung der Verfahrensweisen kommt es gleichzeitig
auch zu einem deutlichen Anstieg sogenannter
Identifizierungsverfahren mit mutmaßlichen Opfern und Tätern in
Deutschland.

Diese Entwicklungen führen zunehmend zu starken Belastungen bei
allen involvierten Strafverfolgungsbehörden, insbesondere bei der
Ansprechstelle Kinderpornografie im Landeskriminalamt MV, den
zuständigen Staatsanwaltschaften sowie den örtlich zuständigen
Polizeidienststellen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie.




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Dr. Anna Lewerenz
Telefon: 03866/64-8702
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 05.12.2018 - 08:51 Uhr
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