Unfallflucht - Frau hinterlässt Zettel mit Kennzeichen
(ots) - Harsewinkel (JF/CK) - Eine bis dahin unbekannte
22-jährige Frau beschädigte am Montagnachmittag (04.12., 15.00 Uhr
bis 16.00 Uhr) beim Rangieren mit ihrer Mercedes A-Klasse einen auf
einem Parkstreifen vor einer Bäckerei an der Brockhäger Straße
parkenden Citroen Berlingo.
Im Anschluss ging die Unfallfahrerin in die Bäckerei und fragte
nach dem Halter des Citroen Berlingos und hinterließ bei der
Verkäuferin einen Zettel mit ihrem Kennzeichen.
Sie nahm fälschlicherweise an, dass das Hinterlassen eines Zettels
nach einem Unfall ausreichen würde, um ihrer Pflicht als
Unfallverursacherin nachzukommen.
Das ist jedoch falsch!
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer oder persönlichen Daten an der
Windschutzscheibe hinterlassen wird.
Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher innerhalb von 24
Stunden bei der Polizei melden kann und dabei straffrei ausgeht.
Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine Unfallflucht behandelt.
Eine Faustregel besagt, dass der Verursacher "eine der Höhe des
Schadens angemessene Zeit am beschädigten Auto warten muss" -
wenigstens jedoch 30 Minuten. Es verhält sich also derjenige richtig,
wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen
des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend
umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet - oder eben sofort die
Polizei per Handy benachrichtigt.
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Datum: 05.12.2018 - 14:48 Uhr
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