Home Office jetzt auch bei der Polizei
Minister Reul: "Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir bei der Arbeitsorganisation flexibler werden."
(ots) - Das Ministerium des Innern teilt mit: Die
nordrhein-westfälische Polizei wird als Arbeitgeber immer
attraktiver: Ab Anfang 2019 können die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der NRW-Polizei ihre Büroarbeit grundsätzlich auch von
Zuhause aus erledigen. Ein entsprechender Telearbeits-Erlass wurde
heute vom Innenministerium an die Polizeibehörden im Land verschickt.
Mit der von Innenminister Herbert Reul gestarteten Initiative soll
die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege weiter verbessert
werden. Minister Reul: "Das Thema Work-Life-Balance wird für unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wichtiger. Um auch in Zukunft
als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir bei der
Arbeitsorganisation auch als Polizei flexibler werden. Da darf es
keine Denkverbote geben."
Der Polizei-Hauptpersonalrat (PHPR), Personalvertretung der rund
50.000 Polizeibeschäftigten im Land, hat dem Grundsatzerlass
zugestimmt. PHPR-Vorsitzender Rainer Peltz: "Der Ausbau der
Telearbeit ist uns seit Jahren ein wichtiges Anliegen. Wir freuen
uns, dass wir mit diesem Erlass jetzt einen riesen Schritt nach vorne
kommen. Das ist für die NRW-Polizei ein echter Paradigmenwechsel."
In einem ersten Schritt werden für das Projekt 1.000
Telearbeits-PCs zur Verfügung gestellt. Mit diesen haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dann auch von Zuhause Zugriff auf
die IT-Infrastruktur der Polizei und können einen Teil ihrer
Arbeitszeit von dort aus arbeiten. Die Daten bleiben dabei auf dem
dienstlichen Computer im Büro und werden auf dem Telearbeits-Rechner
lediglich "gespiegelt". Damit bleibt die Sicherheit der Daten
gewährleistet. Die Technik entspricht den Empfehlungen des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Grundsätzlich soll möglichst vielen Beschäftigten der NRW-Polizei
die Telearbeit ermöglicht werden. Besonders bieten sich dabei die
Bereiche Bearbeitung von Strafanzeigen und Ermittlungsakten,
Buchhaltung, Personalverwaltung und Logistik an. Ausgenommen bleiben
- neben dem Streifendienst - besonders sicherheitsrelevante
Tätigkeiten.
Rückfragen bitte an:
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211/8712301
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 05.12.2018 - 15:06 Uhr
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