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Zoll stoppt illegale Abfallverbringung

ID: 2032976

(ots) -
Das Zollamt Reischenhart verhindert den Export von 23,5 Tonnen
Kunststoffmüll in den Oman

Am 22. November 2018 meldete ein Lkw-Fahrer beim Zollamt
Reischenhart eine Containerladung Kunststoffabfälle zur Ausfuhr in
den Oman an. Bei der Prüfung der Sendung stellten die
Abfertigungsbeamten fest, dass für derartige Abfälle ein Exportverbot
für das Bestimmungsland Oman besteht. Zudem wurde bei der Beschau der
Ladung bemerkt, dass an dem LKW die erforderliche Warntafel für
Abfalltransporte fehlt.


Nach Rücksprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde, der
Regierung von Oberbayern, untersagten die Zöllner die Ausfuhr der
23,5 Tonnen Kunststoffmüll. Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall
werden ebenfalls von der Regierung von Oberbayern geführt. Dem
Ausführer droht ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer
versuchten illegalen Abfallverbringung und ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund der fehlenden Warntafel am LKW.

Die engmaschige Ausfuhrüberwachung dient dem Umweltschutz. Den
geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Abfallverbringung liegt eine
Abfrage der Europäischen Kommission bei den Empfängerländern
zugrunde. Viele Länder, unter anderem der Oman, hatten sich dabei
gegen die Einfuhr von Abfällen dieser Art aus der EU ausgesprochen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Rosenheim
Pressestelle
Andreas Rudolph
Telefon: 08031/3006-7020
E-Mail: presse.hza-rosenheim(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 05.12.2018 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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