Schwetzingen, Rhein-Neckar-Kreis: Unfallfahrer kommt seinen Pflichten nicht ausreichend nach
(ots) - Nicht ganz so
gewissenhaft nahm es ein 65-Jähriger, nachdem er am Mittwoch um 17:30
Uhr mit seinem Mercedes in der Augustastraße einen dort geparkten
Skoda beschädigte. Er stieg nach dem Unfall aus und begutachtete den
Schaden von jeweils ca. 1000,- Euro. Allerdings setzte er sich nach
kurzer Zeit wieder in sein Auto und fuhr davon, ohne eine Nachricht
am Skoda zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen. Der Fall
wurde durch einen aufmerksamen Zeugen beobachtet. Nachdem er später
von den Polizisten mit dem Vorfall konfrontiert wurde, gab der
Unfallverursacher an, dass er am nächsten Tag zur Polizei gehen
wollte. Mit diesem Verhalten kam er nur ungenügend den Pflichten
eines Verkehrsteilnehmers nach einem Unfall nach, weshalb nun ein
Ermittlungsverfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegen
den Mann eingeleitet wurde.
Jedem kann es mal passieren: Ein Fehler beim Ausparken begangen
und einen leichten Schaden am Fahrzeug angerichtet. Kein Problem,
sofern man seinen Meldepflichten als Unfallbeteiligter nachkommt:
Austausch der Personalien veranlassen und am besten die Polizei
informieren!
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Steidel
Telefon: 0621 174-1115
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
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Datum: 06.12.2018 - 12:15 Uhr
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Schwetzingen, Rhein-Neckar-Kreis
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