Melle -
Warnung vor dubiosen Teppichwäschern
(ots) - Bei der Polizei in Melle laufen Ermittlungen wegen
Leistungsbetruges und des Verdachts des Wuchers. Eine
Teppichreinigung hatte über Flyer in einer Postwurfsendung Werbung
gemacht. Eine ältere Dame aus Melle hatte auf den Flyer reagiert und
den Betreibern mehrere zu reinigende Teppiche gezeigt. Die Männer
unterbreiteten der Dame ein Angebot zur Teppichwäsche und äußerten,
dass die Teppiche auch repariert werden müssten, das beinhalte
Fransen, Kettelung und Ledereinfassung. Der Vertrag wurde auf einem
DINA-5 -Zettel geschlossen (ohne Angaben zur Mehrwertsteuer) und die
Teppichreiniger verlangten eine Anzahlung i.H.v. 500 Euro. Die Summe
von 16.300 Euro sollte nach Erhalt der gereinigten Teppiche - etwa 14
Tage später - in bar übergeben werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch
die Polizei eingeschaltet, die nun i.S. Leistungsbetrug und Wucher
ermitteln, denn die Reinigung dürfte nach herkömmlichen Preislisten
um die 900 Euro kosten. Die Beamten raten zur Vorsicht bei solchen
"Geschäften". Vor allem von älteren Menschen verlangen die
Teppichwäscher häufig Vorkasse. Quittungen und Belege über die Art,
den Zeitablauf und den Umfang der beauftragten Leistung, geben sie in
der Regel nicht heraus. Viele Kunden, die eine Zahlung per Vorkasse
verweigern, werden später erpresst: Wenn sie nicht die überhöhte
Rechnung zahlen, bekommen sie den Teppich nicht zurück. Tipps der
Polizei -Fertigen Sie ein Foto des Teppichs und messen Sie dessen
Größe. -Informieren Sie sich bei verschiedenen Firmen über die Höhe
der Teppichreinigung. -Leisten Sie keine Vorauszahlungen und
vereinbaren Sie einen schriftlichen Vertrag. -Wenn möglich, machen
Sie zur Sicherheit ein Foto von Ihrem teuren Teppich -Fahren Sie
vorab beim Geschäft des Teppichwäschers vorbei und lassen Sie sich
zeigen, wie gewaschen wird. -Seien Sie bei Haustürgeschäften
besonders vorsichtig. Wer bereits einen Vertrag bei sich zuhause
abgeschlossen hat, kann diesen 14 Tage lang widerrufen. -Vor
Auftragsvergabe, Unterschrift oder gar Bezahlung sollte man sich
mindestens einen Tag Zeit geben lassen und diesen Tag nutzen, um sich
zum Beispiel Rat von Angehörigen einzuholen. Seriöse Anbieter haben
damit kein Problem. -Geben Sie nie den Teppich heraus, ohne die
Durchschrift einer umfassenden Auftragsbestätigung erhalten zu haben.
-Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer dieser unlauteren
Machenschaften geworden sein, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer
jeweiligen Polizeidienststelle. -Lassen Sie sich die
Erreichbarkeiten des Anrufers geben oder schreiben Sie dessen
Telefonnummer auf, wenn sie Ihnen angezeigt wird! -Sollten Fremde
sich nicht davon abhalten lassen, bei Ihnen zu Hause vorbeikommen zu
wollen, sorgen Sie dafür, dass Sie in dem Moment nicht alleine sind!
Im Verdachtsfall wenden Sie sich über den Notruf "110" an die Polizei
und erstatten Sie Anzeige!
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker
Telefon: 0541/327-2072
E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de
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Datum: 06.12.2018 - 12:43 Uhr
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