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Mofaprüfbescheinigung reicht nicht für 95 km/h

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(ots) - Routinemäßige Verkehrskontrollen sind einem
Mann aus dem Landkreis am Mittwoch zum Verhängnis geworden. Der
68-Jährige war mit seinem Kleinkraftrad in der Mannheimer Straße
unterwegs, als er gegen 10 Uhr in Höhe des Ruheforsts von
Polizeibeamten gestoppt wurde. Einen Führerschein konnte er nicht
vorlegen, gab jedoch an, Inhaber der Klasse 4 zu sein. Eine
Mofaprüfbescheinigung sowie den Versicherungsnachweis hatte er dabei.

Weil das Kleinkraftrad zuvor allerdings deutlich schneller als ein
Mofa geführt worden war, wurde das Gefährt auf den Rollenprüfstand
geschoben. Die Messung ergab, dass das Zweirad eine maximale
Geschwindigkeit von 95 km/h erreicht.

Dem 68-Jährigen wurde deshalb die Weiterfahrt untersagt. Weil sich
der Mann jedoch uneinsichtig zeigte und angab, zumindest bis nach
Hause oder zur Werkstatt fahren zu wollen, wurden das Kennzeichen
sowie der Zündschlüssel vorsorglich sichergestellt. Außerdem wurde
ein Mängelbericht ausgestellt. Anschließend schob der 68-Jährige das
Kleinkraftrad zur nächsten Werkstatt.

Auf den Mann kommt eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis zu. | cri




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Datum: 06.12.2018 - 15:10 Uhr
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