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Gemeinsame Presseerklärung Generalzolldirektion und Staatsanwaltschaft Köln

ID: 2033896

(ots) -
Unter der Leitung der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime
Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln haben am 05. und
06.12.2018 die acht Zollfahndungsämter Berlin-Brandenburg, Dresden,
Essen, Frank-furt/Main, Hannover, Hamburg, München und Stuttgart
bundesweit 53 Wohnungen und Lagerstätten wegen des Verdachts eines
Verstoßes ge-gen das Sprengstoffgesetz durchsucht. Die Koordination
der bundeswei-ten Maßnahmen erfolgte durch das Zollkriminalamt in
Köln. An den Maß-nahmen waren circa 500 Zollbeamte, zwei
Staatsanwältinnen sowie zahl-reiche Fremdkräfte beteiligt. Gegenstand
der den Durchsuchungen zugrundeliegenden Ermittlungs-verfahren ist
der Verdacht, die Beschuldigten aus der gesamten Bundes-republik
hätten über einen in Polen betriebenen Onlineshop pyrotechni-sche
Gegenstände bezogen, ohne im Besitz der dafür erforderlichen
Er-laubnis gewesen zu sein. Diese pyrotechnischen Gegenstände
unterfal-len als explosionsgefährliche Stoffe dem Sprengstoffgesetz,
wobei es sich teilweise um besonders gefährliche Objekte der höchsten
Kategorien F3 und F4 handeln soll. Die Maßnahme war Teil einer
grenzüberschreitenden Operation mit dem Ziel der Zerschlagung von
Täterstrukturen sowie der Unterbindung des weiteren Internethandels
mit illegalen Feuerwerkskörpern über entspre-chende Webseiten. Wegen
der besonderen Gefährlichkeit dieser Sub-stanzen bedarf der Umgang
einer besonderen Sachkunde. Bei nicht sachgerechter Anwendung besteht
für den Anwender oder Dritte das Ri-siko erheblicher Verletzungen.
Der illegale Vertrieb solcher Pyrotechnik über das Internet
begünstigt dabei eine unkontrollierte Verbreitung. Das
Ermittlungsverfahren entspringt einer multinationalen europäischen
Kooperation mit den polnischen und niederländischen Behörden, deren
grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Unterstützung von Eurojust




und Europol erfolgte. Während die niederländischen
Ermittlungsbehörden u.a. Bestelldaten des Onlineshops ermittelt
haben, oblagen den polni-schen Ermittlungsbehörden Maßnahmen gegen
den in Polen ansässigen und im Zuge der Ermittlungen festgenommenen
Vertreiber. Europaweit konnten 57 Personen vorläufig festgenommen
werden. Mehrere in der EU gehostete Webseiten sind abgeschaltet
worden. Neben den hiesigen Durchsuchungen sind auch in Polen und den
Niederlanden etliche Wohn und Geschäftsräume sowie Lagerstätten
durchsucht und umfangreiche Mengen an Feuerwerkskörpern und anderen
Beweismitteln aufgefunden worden. Insgesamt konnten in Deutschland
27.264 Stück Feuerwerkskörper mit einer Nettoexplosivmasse (NEM) von
315 kg sichergestellt werden. Nach dem vorläufigen
Ermittlungsergebnis fanden die Einsatzkräfte in Deutschland neben den
umfangreichen Mengen an illegaler Pyrotechnik auch zahlreiche
Selbstlaborate, die ein erhebliches Gefahrenpotential und
Verletzungsrisiko bergen. Bei einem Durchsuchungsobjekt in Bad
Berleburg mussten deshalb sieben Mehrfamilienhäuser evakuiert werden.
Das aufgefundene gefährliche Material wurde direkt vor Ort in
mehreren Sprengungen vernichtet, da es nicht transportfähig war.
Darüber hinaus wurden in mehreren durchsuchten Objekten
erlaubnispflichtige Stich- und Schusswaffen sowie Betäubungsmittel
sichergestellt. Die Auswertungen dauern derzeit an. Zudem konnten 74
Paketsendungen, die sich im Operationszeitraum noch auf dem
Versandwege bei Post- und Paketdienstleistern befanden, angehalten
werden. Das erhebliche Gefährdungspotential für das Personal der
betroffenen Paketdienstleister sowie das Risiko bei der Paketannahme
ist dadurch beseitigt worden. In Deutschland ist der Umgang mit
diesen gefährlichen Feuerwerkskörpern ohne Erlaubnis für
Privatpersonen verboten. Der Zoll rät allen Käufern von
Feuerwerkskörpern, sich vor der Bestellung über ihre Gefährlichkeit
und Kennzeichnung kundig zu machen, um damit eine Eigen oder
Fremdgefährdung nicht entstehen zu lassen. In Deutschland müssen alle
im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit
einer entsprechenden Kennzeichnung (sog. CE-Kennzeichen) versehen
sein. Weitere Informationen zu illegalen Feuerwerkskörpern:
http://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-
Einzelmeldungen/2018/vub_feuerwerkskoerper.html Zusatzinformation zum
Zollkriminalamt: Das Zollkriminalamt mit Sitz in Köln ist die
Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die
Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten
Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der
angeschlossenen acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen,
Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. In
besonders bedeutenden Fällen können Ermittlungen auch vom
Zollkriminalamt selbst durchgeführt werden. Quelle:
http://www.zoll.de/DE/Derzoll/
Struktur/Generalzolldirektion/Fachdirektionen/fachdirektionen_node.h
tml Zusatzinformation zur Staatsanwaltschaft Köln - Zentral- und
Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen - (ZAC NRW): Die ZAC
NRW führt Cybercrime-Verfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist
darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche,
verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der
Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden
Nordrhein- Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner
steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft
und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als
Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist. Quelle:
http://www.sta-koeln.nrw.de/aufgaben/geschaefte-stak_1_zac/index.php




Rückfragen bitte an:
Staatsanwaltschaft Köln
Pressestelle
Dr. Seppi
Tel.: 0221 / 477-4514
E-Mail: pressestelle(at)sta-koeln.nrw.de

Generalzolldirektion
Pressestelle
Yvonne Schamber
Tel.: 0228 / 303-11611
E-Mail: Pressestelle.GZD(at)zoll.bund.de

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: pressestelle.essen(at)zfae.bfinv.de
www.zoll.de

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Datum: 07.12.2018 - 08:12 Uhr
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ZOLL-E
Stadt:

Essen / Köln / Bonn /Bad Berleburg / NRW



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